Rezensionen Zivilrecht
Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 69. Auflage, C. H. Beck, 2011
Alle Jahre wieder...kommt der neue Baumbach/Lauterbach, diese Kurzbezeichnung sei der Einfachheit halber erlaubt, rechtzeitig auf den Gabentisch. Jetzt also die 69. Auflage. Was soll man zu diesem Buch noch schreiben, welches sich seit Jahrzehnten etabliert hat und als einer der wichtigsten und meistgebrauchten Handkommentare zur ZPO schlechthin gilt?
Aufgrund der an Besessenheit grenzenden Akribie, die der Verfasser Dr. Dr. Peter Hartmann an den Tag legt, ist es ihm gelungen, seit dem Vorjahr wieder ca. 5.000 Änderungen und Aktualisierungen einzuarbeiten, die Rechtsprechung auf den neuesten Stand zu bringen und das bewährte ABC-Register des Kommentars auszuweiten. Eingefügt wurde insbesondere die seit 01.07.2010 in Kraft getretene Reform des Kontopfändungsschutzes, deren erst noch ab 01.01.2012 geltender Schlusspart bereits im Anhang abgedruckt ist. Aktueller geht es nicht. Gerade die Kommentierung der relevanten Vorschrift zum neuen „P-Konto“, §850k ZPO, kann angesichts der fast unlesbaren Fassung dieser Norm nur als hervorragend gelungen bezeichnet werden.
Der Kommentar umfasst etwas über 2.900 Seiten zuzüglich einem sehr umfangreichen Stichwortverzeichnis von noch einmal 100 Seiten. Der Aufbau ist unverändert: Zuerst kommt der Text der gesetzlichen Vorschrift, dann zur besseren Orientierung jeweils eine Gliederungsübersicht mit Inhaltsverzeichnis und sodann die eigentliche Kommentierung. Diese ist stets gleich aufgebaut und untergliedert sich grob in Systematik, Regelungszweck/Geltungsbereich und die anschließende individuelle Kommentierung. Auszugsweise mitkommentiert werden auch diverse Nebengesetze, wie etwa die einschlägigen Vorschriften des EGZPO, sowie auszugsweise das FamFG, GVG nebst EGGVG und andere.
Viele Paragrafen sind mit Einführungen, Einleitungen, Übersichten oder zusätzlichen Anhängen ausgestattet. Als herausragendes Beispiel sei hier etwa der Anhang zu §286 ZPO genannt. Manche der Anhänge enthalten Arbeitshilfen, etwa zu §110 oder §328 ZPO. Erwähnenswert ist auch das kleine Schaubild zu §383 ZPO, anhand dessen der Richter auf einen Blick sehen kann, wem aufgrund familiärer Band ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.
Was diesen Kommentar in der praktischen Nutzung so stark macht, ist - neben der wissenschaftlichen Zuverlässigkeit - sein Detailreichtum und die schier ungeheure Anzahl von Beispielen, egal, wo man ihn aufschlägt: §3, 4, 5, 42, 91 ff., 114 ff. 139, 167, 256, 328, 233, 811, um nur einige wenige Beispiele zu nennen – egal: man kann leicht und schnell anhand der alphabetischen Stichworte die einschlägige Entscheidung finden. Auch dies ist alleine auf die akribische Arbeit des Verfassers zurückzuführen. Und das Beste daran ist, dass die Beispiele nicht in einem Fließtext zusammengepfercht, sondern säuberlich Zeile für Zeile untereinander präsentiert werden. Die Auflistung all dieser Beispiele, gepaart mit der durch die Anordnung verkürzten Zugriffsgeschwindigkeit, ist für einen Kurzkommentar erstaunlich und beispiellos. In diesem Punkt ist der Baumbach/Lauterbach anderen Kurz- oder Handkommentaren einfach über.
Dies führt direkt zu einem anderen Vorteil, der beim Lesen und Benutzen dieses Werks sofort ins Auge springt: die Sprache. Im Vergleich zu anderen Kommentaren dieser Art und dieses Umfangs zeichnet sich der Baumbach/Lauterbach durch eine hervorragende Lesbarkeit aus. Oft findet man in Kommentaren ellenlange Sätze über mehrere Zeilen, verschachtelt, mit Relativeinschüben versehen, durch mehrere Kommata abgetrennt, durch Klammersetzung unterbrochen und durch störende, manchmal nahezu kryptische Abkürzungen zerhackt. Nicht so hier. Einfache, wann immer es geht, kurze und vollständig ausformulierte Sätze machen es dem Leser sehr leicht und führen zu einem schnelleren Problemzugang. Wenn es dem besseren Verständnis dient, wird auch mal ein literarisches Zitat in die Kommentierung gesteckt (vgl. Randnummern 15 und 45 zu §138 ZPO) und schlicht der gesunde Menschenverstand bemüht.
Der Baumbach/Lauterbach ist ein ganz hervorragender Kommentar, den man uneingeschränkt empfehlen kann. Anspruchsvoll, detailliert, übersichtlich, topaktuell.
20.11.2010
Bergmann/Pauge/Steinmeyer,
Gesamtes Medizinrecht, 1. Auflage, Nomos, 2012
Mit dem Werk der Herausgeber (und Mitautoren) Bergmann/Pauge/Steinmeyer betritt ein Neuling aus dem Hause Nomos die Literaturlandschaft zum Thema Medizinrecht. Der Titel legt auf den ersten Blick die Vermutung nahe, hierbei handele es sich um eine lehrbuchartige Zusammenstellung des Medizinrechts. Dem ist jedoch nicht so. Die Herausgeber gehen einen anderen Weg und legen mit vorliegendem Beitrag einen normorientierten, waschechten Kommentar sämtlicher im Medizinrecht einschlägiger Gesetze vor. Die Darstellung beschränkt sich –praxisorientiert – auf die Kommentierung jeweils nur der wichtigsten und relevanten Vorschriften des jeweiligen Gesetzes, so dass diese überwiegend auszugsweise abgehandelt werden.
Die kommentierten Gesetze sind alphabetisch geordnet, beginnend mit dem Apothekengesetz. Es folgen sodann Auszüge
aus dem Arzneimittelgesetz, Bürgerlichen Gesetzbuch, Krankenhausentgelt- und -finanzierungsgesetz, dem Medizinprodukterecht, dem Sozialgesetzbuch V und XI, dem Strafgesetzbuch sowie der
Strafprozessordnung und dem
Versicherungsvertragsgesetz. Den Abschluss bilden ausgewählte
Vorschriften aus der Zivilprozessordnung.
Die Arbeitsweise des Werks kann anhand der Kommentierung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ganz gut veranschaulicht
werden. Aus dem BGB werden beispielsweise die §§ 1, 31, 89, 104 – 107, 145 BGB zum Gegenstand der Kommentierung gemacht, ebenso wie die Vorschriften zur Verjährung, § 276, 278 BGB, das vertragliche
Schadensersatzrecht, die Gesamtschuldnerhaft, das Recht der Dienst- und Arbeitsverhältnisse in seinen speziellen arztrechtlichen Bezügen und Ausprägungen. Auch das Gesellschaftsrecht der §§ 705 ff.
BGB (inklusive des Partnerschaftsgesellschaftsrechts) wird ausschließlich in den Kontext gestellt (Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, Medizinische Versorgungszentren). Ebenso unter dem speziellen
Blickwinkel des Medizinrechts erfolgt die Kommentierung der Haftungstatbestände der §§ 823, 831 und 839 BGB und der Vorschriften über die Patientenverfügung. Die Herausgeber arbeiten sehr gezielt und
selektiv und arbeiten die jeweiligen Schwerpunkte der Praxis hervorragend und effektiv heraus. Die Darstellung der Haftung bildet generell einen Schwerpunkt des Kompendiums. Die Kommentierung der
Vorschriften zum Schadensersatzrecht werden daher um ein ausführliches und umfangreiches gesondertes Kapitel zum
Personenschaden ergänzt. Hier ist sogar eine nach Behandlungsfehlern sortierte Schmerzensgeldtabelle eingearbeitet, wie man sie sonst nur in einschlägigen größeren Tabellenwerken findet. Einen
zweiten Schwerpunkt setzt das Werk im sozialrechtlichen Zweig des Medizinrechts und kommentiert dieses, insbesondere die einschlägigen Vorschriften des SGB V, auf annähernd 600 Seiten.
Die Autoren bearbeiten das Medizinrecht auf insgesamt weit über 1.500 Seiten akribisch und mit hohem
Detailreichtum. Sämtliche
Fundstellen und die unzähligen Rechtsprechungshinweise werden in die Fußnoten verschoben, was einen sauberen, aufgeräumten und ungestört lesbaren Fließtext hervorbringt, eine Arbeitsweise, der leider
nicht alle Kommentare folgen.
Das Werk ist überaus ambitioniert. Es setzt sich nicht weniger zum Ziel, als die Kommentierung des gesamten
Medizinrechts, orientiert an der praktischen Relevanz. Ein wissenschaftliches, aber zugleich praxistaugliches Werk, welches alles Wissenswerte in einem Band vereinigt. Seine Stärken sind die
fundierte Tiefe ebenso wie sein andererseits breites Spektrum, welches sich letztlich auch am Kanon des § 14b Fachanwaltsordnung orientiert. Gleichzeitig schärft es das Problembewusstsein des
Anwenders und durch seinen konzeptionellen Ansatz auch dessen Fähigkeit zum Querdenken, indem es sämtliche einschlägigen Gesetze und Vorschriften in einen Kontext bringt. Zielgruppe sind im Grunde
alle, die sich auf diesem Rechtsgebiet tummeln, ganz gleich, in welcher Funktion. Erreicht wird dies mit einem überragend besetzten Autorenteam aus Lehre und Forschung,
Anwaltschaft, Gerichten und Trägern. Als Gesamtwerk ohne
Einschränkung empfehlenswert.
11.07.2012
Bönninghaus/Ritter/Köppert, Sachenrecht I und II, 1. Auflage, C.F. Müller 2010
Bei den vorliegenden Skripten handelt es sich um Bücher der noch recht jungen Reihe „JURIQ Erfolgstraining“, eine Skriptenreihe, die sich auf Augenhöhe mit den Alteingesessenen Alpmann und Hemmer sieht und auf einem heiß umkämpften Markt Fuß fassen möchte.
In der Regel liegen die Skripte aus der JURIQ-Reihe so zwischen ca. 140 – 150 Seiten und sind im Format etwas handlicher als Alpmann oder Hemmer. Die optische Gestaltung der Skripte fällt sofort ins Auge. Die zahlreichen Bearbeitungshinweise und Klausurentipps sind orange abgesetzt,. Auch die umfassenden Prüfungsschemata, die den nach Anspruchsgrundlagen gegliederten Kapiteln jeweils vorangestellt werden, sind leuchtend orange unterlegt. Dem Skript jeweils vorangestellt sind die im unvermeidlichen Orange unterlegten „Tipps vom Lerncoach“, die man herausschneiden und sammeln kann. Kann man mal lesen. Muss man aber nicht.
Das Skript „Sachenrecht I“ hat den „Schutz von Besitz und Eigentum“ zum Gegenstand, wobei sich hier die Frage stellt, weshalb man nicht mit dem „Erwerb von Besitz und Eigentum“ beginnt und erst daran anschließend die Schutz- und Abwehrrechte darstellt. Das wäre jedenfalls die logische Reihenfolge gewesen. Wie auch immer, die Verfasser haben einen anderen Weg gewählt. Band I behandelt also die Ansprüche aus § 1004 BGB, § 985 BGB, das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, den Grundbuchberichtigungsanspruch, die verbotene Eigenmacht und § 1007 BGB. Die Gliederung ist übersichtlich und klar, die Sprache kurz und prägnant. Aufgelockert wird der Text durch kleine lustige Bildchen. Die kann man mit Recht redundant und kindisch finden. Aber in manchem so bebilderten Beispielsfall gilt in der Tat die Binsenweisheit, dass ein Bild mehr sagt als tausend Worte. Und sei es auch nur als Eselsbrücke, über welche man sich den geschilderten Sachverhalt leichter merken und erinnern kann. Kleinere Übersichten und Schemata helfen beim Lernen. Überhaupt setzt diese Skriptenreihe auf Optik, was nicht abwertend gemeint ist, sondern eher dem graphischen Gedächtnis vieler Studenten entgegenkommt. Auch die Fußnoten halten sich schlicht und knapp und beinhalten lediglich Fundstellen.
Am Ende jeden Lehrkapitels folgt ein Übungsfall zur eigenständigen Bearbeitung. Sehr lobenswert und lehrreich, insbesondere zur Klausurvorbereitung, ist die Tatsache, dass sich jeweils eine komplett ausformulierte Lösung im Gutachtenstil anschließt. Die meisten Skripte halten dies nicht durch und kürzen an dieser Stelle über den Urteilsstil ab. Nicht so hier. Eine der Stärken des Skripts.
Das Skript „Sachenrecht II“ befasst sich sodann mit dem bereits erwähnten „Erwerb von Besitz und Eigentum“ und beginnt in seinem einleitenden Kapitel mit den Begrifflichkeiten und Grundprinzipien des Sachenrechts. Wieder ein Argument dafür, dass dieses Skript eher als „Sachenrecht I“ geeignet gewesen wäre. Es widmet sich dann dem Besitzerwerb, den Übereignungstatbeständen der §§ 929 BGB ff., dem Eigentumserwerb von Grundstücken. Es gibt ein eigenes Kapitel zum Thema Vormerkung und abschließend folgt der Erwerb per Gesetz und Hoheitsakt. Auch in diesem Band werden alle wichtigen Stationen und Problemkreise des Rechtsgebiets aufbereitet und zwar auf höherem Niveau als die lockere Gestaltung des Skripts vermuten lassen würde.
Ob die Skripte als alleinige Basis zur Examensvorbereitung dienen sollten, darf durchaus bezweifelt werden. Begleitend und ergänzend zu einem Repetitorium sind sie aber auf jeden Fall empfehlenswert. Zur Begleitung durchs Studium und Vorbereitung für Klausuren sind die Skripte sehr gut geeignet. Ein nettes Feature gerade studiumsbegleitend ist der Online-Wissens-Check. Im Preis des Skripts inbegriffen ist ein individueller Zugangscode für die zugehörige Website www.juracademy.de/skripte/login. Hier kann man sein Wissen anhand von Fragebögen testen. Fazit: Für Studenten durchaus empfehlenswert, für Examenskandidaten nur eingeschränkt. Viele examensrelevante Spezialprobleme bleiben unberührt.
09.05.2010
Bönninghaus, Schuldrecht Allgemeiner Teil I, 2. Auflage, C. F. Müller, 2011
Das vorliegende Skript ist Teil der jungen Reihe JURIQ Erfolgstraining aus dem Hause C.F. Müller und geht in die zweite Runde. Es befasst sich auf ca. 160 Seiten mit dem Schuldrecht AT und beginnt – wie alle Skripten dieser Reihe – mit den orange unterlegten „Tipps vom Lerncoach“, diesmal zum Thema Ernährung und individueller Tagesrhythmus. Die Rund-Um-Versorgung für Studierende.
Inhaltlich befasst sich der Autor zunächst einmal recht ausführlich mit den Protagonisten des Schuldverhältnisses, Gläubiger und Schuldner, und gibt eine einführende Übersicht. So weit, so gut. Dann geht es auch gleich mit der Abtretung, dem Gläubiger- und Schuldnerwechsel und der gestörten Gesamtschuld in die Vollen. Wenn man bedenkt, dass dieses Skript den Namen Schuldrecht AT Teil I trägt, ist dieser Einstieg in seiner Logik nicht ganz nachvollziehbar (an einem ähnlichen Manko leiden auch die Sachenrechtsskripte dieser Reihe, wie an dieser Stelle bereits in der Vergangenheit bemerkt wurde). Eigentlich würde man eine Einführung in den AT erwarten, der sich mit den §§241 BGB ff. und seinen Konstellationen befasst, Leistungszeit, Erfüllungsort, Schlechterfüllung, Pflichtverletzung, Unmöglichkeit, Verzug etc. Stattdessen steigt Teil I tief im AT ein und erarbeitet zuerst die Schwergewichte Abtretung, Erfüllung und Aufrechnung. Sehr ausführlich befasst sich das Skript zudem mit den Grundzügen des Schadensersatzrechts und der Leistungsverweigerung. Das ist gut gemacht, nur die logische Abfolge erschließt sich nicht zwingend und wirkt auf den ersten Blick irgendwie ungeordnet. Ist vielleicht aber auch einfach nur Gewöhnung. Man könnte auch sagen, dass die Reihe einfach einen anderen Weg geht als andere.
Typisch für diese Reihe, ist auch hier festzustellen, dass lernunterstützend auf Optik gesetzt wird. Schemata, Bildchen, Checklisten, farblich unterlegte Hinweise und Klausurtipps, sowie Definitionen sollen die Aufnahme des Stoffs erleichtern. Das Skript beinhaltet zudem insgesamt fünf Übungsfälle fürs Eigenstudium, Musterlösungen im Gutachtenstil inklusive. Der Verfasser bleibt stets bei einer leichten und verständlichen Sprache, was dem Lernenden zugute kommt. Die Fälle sind durchaus anspruchsvoll und nicht von der einfachen Sorte. Die Fußnoten liefern viele Fundstellen und ermöglichen ein vertieftes und weiterführendes Studium. Wie üblich, bietet auch dieses Skript einen Online-Wissenscheck mittels gesondertem Zugang auf www.juracademy.de/skripte/login. Im Grunde wurde hier an alles gedacht, was „modernes Lernen“ erfordert. Lesen muss man immer noch selbst. Studiumsbegleitend durchaus empfehlenswert.
16.07.2011
Erkenntnisverfahren, 1. Aufl., Kohlhammer 2012
Pirmasens
Kapitel drei hat dann den weiteren Prozessverlauf bis zur Entscheidung zum
Gegenstand, also hauptsächlich den Gang der mündlichen Verhandlung und die
Beweisaufnahme. Kapitel vier befasst sich mit den Arten der Beendigung des
Verfahrens und Kapitel fünf stellt kurz und knapp als besondere Verfahrensarten
das Selbständige Beweisverfahren und das vereinfachte Verfahren vor. Ebenso
knapp widmet sich das sechste Kapitel Dritten im Zivilprozess, bevor sich das
siebte und letzte Kapitel wieder etwas ausführlicher gehalten den Rechtsbehelfen
zuwendet.
30.08.2012
Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 34. Auflage, C.H.Beck 2010
Der „Brox/Walker“ ist mittlerweile ein Klassiker geworden und erscheint in 34. Auflage in der Reihe „Grundrisse des Rechts“. Überschattet wird die Neuauflage durch das Versterben seines Begründers Hans Brox im Sommer 2009. Das Werk wird nunmehr von Wolf-Dietrich Walker – ohne konzeptionelle Änderungen – fortgeführt.
Immer wieder hört man zu diesem Werk Kommentare dahingehend, das Buch sei zwar gut verständlich, aber an einigen Stellen doch „zu oberflächlich“ oder „zu einfach in der Darstellung“ und man müsse, wenn es darauf ankäme, doch zu einem anderen, umfassenderen Buch greifen. Das mag sein. Jedoch sei jedem, der dies sagt, noch einmal das Vorwort des Buchs in Erinnerung gerufen, wenn es dort heißt, dass das Lernbuch einen ersten Einstieg in das Allgemeine Schuldrecht ermöglichen will. Daran gemessen – und ein anderes Ziel als das vom Verfasser selbst definierte darf man dem Werk nicht unterschieben – gibt es kaum ein besseres Buch. Der Brox/Walker ermöglicht dem Studenten von Anfang an einen leichten Einstieg in das (ganz von alleine kompliziert werdende) Schuldrecht. Die Darstellung ist logisch, einfach und übersichtlich. In gut zu bearbeitenden Kapiteln und mit klar formulierten Sätzen werden die Grundprinzipien und Problemkreise vorgestellt. Unzählige Beispiele, Schaubilder, Übersichten und kleinere Fälle erleichtern das Verständnis. Der grafische Lerntyp wird hier gut bedient.
Da sonst keine wesentlichen Änderungen gemacht wurden, bleibt alles wie bisher. Die Fälle sind jeweils den Kapiteln vorangestellt, was immer noch etwas lästig ist. Bis man sich zur entsprechenden Stelle im Kapitel, welche die Lösung enthält, vorgearbeitet hat, hat man den Fall schon wieder vergessen und muss zurückblättern. Das Problem ist für den, der es eilig hat, insoweit entschärft, als dass am Ende des Falls sogleich die Randnummer für die Fundstelle der Lösung angegeben ist. Ein umfangreiches Stichwort- und das sehr beliebte Paragrafenregister runden das Buch ab.
Wie bei allen Lernbüchern lebt auch hier die Sache vom Mitmachen. Einfach nur das Buch lesen, reicht natürlich nicht. Die Fälle wollen bearbeitet werden, die zitierten Paragrafen müssen auch nachgeschlagen werden. Ein gutes Skript oder Lernbuch lebt von der Interaktion. Der Leser muss auch etwas beitragen (wird manchmal vergessen). Natürlich kann man mit dem Brox/Walker alleine das Examen nicht ausreichend vorbereiten. Aber dafür ist das Buch auch nicht gemacht. Für Einsteiger kann es zur Wissensvermittlung begleitend zur Vorlesung nur empfohlen werden. Und das Preis-Leistungs-Verhältnis ist unschlagbar. Es ist ein gutes Buch, das sich zu Recht bei Studenten großer Beliebtheit erfreut.
26.04.2010
Eisenmann/Jautz, Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 8. Auflage, C.F. Müller 2009
Das Buch erscheint in der Reihe Start ins Rechtsgebiet bereits in 9. Auflage. Die Erstauflage ist vor mittlerweile 25 Jahren erschienen. Die erfolgreiche Konzeption ist beibehalten worden – zum Glück, denn es ist ein wirklich hervorragendes Werk, dessen Lektüre lehrreich und kurzweilig zugleich ist, eine Kombination, die man bei juristischen Lehrbüchern nicht sehr oft antrifft.
Das Buch bietet einen sehr guten Einstieg in das wirtschaftlich bedeutsame und topaktuelle Rechtsgebiet des Urheberrechts und gewerblichen Rechtsschutzes. Dabei ist schwer zu sagen, was das konkrete Erfolgsrezept der Autoren ist. Es sind viele Eigenschaften lobenswert an diesem Buch. Die vielleicht wichtigste ist seine plastische Darstellung. In unzähligen praktischen Beispielen werden die recht abstrakten Begrifflichkeiten etwa des Geschmacksmusterrechts oder Gebrauchsmusterrechts so erklärt, dass man es als unbedarfter Leser auf Anhieb versteht. Die Frage „was ist damit gemeint?“ kommt beim Lesen überhaupt nicht auf. Das Buch zeichnet sich aus durch eine klare, verständliche Sprache und griffige Beispiele aus der alltäglichen Praxis. Ein logischer Aufbau und didaktisches Geschick ergeben dazu die perfekte Ergänzung. Kleine Schaubilder, Diagramme und Übersichten lockern den ohnehin gut verständlichen Text auf und bedienen auch die grafisch fixierten Leser. Die Darstellung und das Seitenlayout sind dank vieler kleiner Überschriften und verdaulicher Absätze gut überschaubar und erleichtern das Lesen und Lernen.
Vom Aufbau her beginnt das Buch mit einem Grundlagenkapitel, auf welches sodann die Kapitel zu den einzelnen Schutzrechten folgen, wie Urheber-, Patent- oder das bereits erwähnte Geschmacksmusterrecht. Darauf folgt der mit ca. 120 Seiten umfangreichste Abschnitt zum UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Abschließend kann man sein Wissen anhand von 55 Fällen aus dem gesamten Gebiet des zuvor umrissenen gewerblichen Rechtsschutzes testen (die Lösungen werden natürlich mitgeliefert). Das Buch eignet sich hervorragend für Studenten und Referendare und kann auch sonst jedem wärmstens empfohlen werden, der sich einfach nur für diese Rechtsmaterie interessiert. Den auch hier immer wichtiger werdenden europarechtlichen Einflüssen ist ein eigenes Kapitel gewidmet. Abgerundet wird das Buch durch praxistaugliche Formularmuster der häufigsten Schriftsätze, wie etwa die Abmahnung oder die Schutzschrift.
Das Werk vermittelt sehr anschaulich alle Grundlagen und kombiniert positive Wissensvermittlung und fallorientiertes Üben auf wirklich gelungene Weise, und das zu einem fairen Preis. Ein Lob an die Autoren – bei aller Wissensvermittlung kommt hier die Lesefreude nicht zu kurz. Empfehlenswert.
27.10.2009
Wenzel, Baulasten in der Praxis, 2. Aufl., Bundesanzeiger Verlag 2012
Der Dipl. Verwaltungswirt Gerhard Wenzel bringt sein Werk über die Baulast in die zweite Runde. Auf ca. 312 Seiten stellt Wenzel praxisorientiert die Problemfelder der Baulast vor und zeigt, wie man ihnen in der Praxis begegnen kann.
Die Baulast kommt immer dann zum tragen, wenn ein Bauvorhaben in baurechtskonformer Weise nur unter Heranziehung eines anderen Grundstücks verwirklicht werden kann
bzw. wenn nur mit Zustimmung des Eigentümer eines anderen (Nachbar-)grundstücks
Genehmigungsfähigkeit erreicht werden kann. Die Baulast ist in der Regel schriftlich vom belasteten Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abzugeben, welcher sich mit dieser
Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichtet. Die Baulast führt daher zu einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zwischen diesem Eigentümer und
der Bauaufsichtsbehörde. Der eigentlich durch die Baulast tatsächlich begünstigte Bauherr, der nur mit Hilfe der Baulast sein Vorhaben verwirklichen kann, wird an dieser Verpflichtung nicht
beteiligt. Erst mit Eintragung der Baulast ins Baulastverzeichnis wird die Baulast wirksam und bleibt auch im Falle einer Zwangsversteigerung erhalten. Die Baulast ist letztlich auch ein
Sicherungsmittel. Sie kommt jedoch nur dann zur Anwendung, wenn sich die
Verpflichtung zum Tun, Dulden oder Unterlassen nicht bereits ohnehin aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergibt.
Auf gut 40 Seiten führt das Werk in die vorstehend (grob und an dieser Stelle stark verkürzt) dargestellten Grundlagen ein und verschafft dem Leser in kurzen
Kapiteln mit gebündelten Informationen einen schnellen Einstieg. Daran schließt sich auf gut 130 Seiten das Herzstück dieses Praxisbuchs an, nämlich die
Erörterung der Hauptanwendungsfälle der Baulast. Nur bestimmte
baugenehmigungsrelevante Tatbestände können nämlich im Wege einer Baulast überhaupt gesichert werden. Diese listet Wenzel sämtlich auf. Der Bearbeitungstenor umfasst das Geh- und
Fahrrecht, das Leitungsrecht, Vereinigungen, Abstandsflächen, die Verpflichtung zur Grenzbebauung, Gemeinsame Bauteile, Flächenbaulast aus Brandschutzgründen, Stellplatzzuordnung und die
Spielflächenzuordnung. Auch besondere Praxiskonstellationen wie Auflagen und Befristungen von Baulasten, Baulasten aufgrund Umlegungsbeschlüssen eines Umlegungsausschusses oder aufgrund des geltenden
Bauplanungsrechts werden abgehandelt. Das Beste an der Darstellung ist, dass sich Wenzel die Mühe macht, all die möglichen Tatbestände einer Baulast für jedes Bundesland einzeln anhand
dessen geltender Landesbauordnung zu erörtern (abgesehen von Bayern und Brandenburg, welche das rechtliche Instrument der Baulast nicht kennen).
Im mehr als 100 Seiten umfassenden Anhang liefert das Buch zudem die relevanten Auszüge aus sämtlichen Landesbauordnungen, so dass man mit diesem Band in jedem
Bundesland ohne weitere Textrecherche sofort in der Praxis arbeiten kann. Viele Beispiele, Muster und Zeichnungen und Planskizzen erleichtern das Verständnis. Neben den materiellen Grundlagen nimmt
sich das Werk auch des Verfahrens an. Der Vollzug der Eintragung der Baulast wird ebenso erläutert wie die Änderung, Löschung und das generelle Führen des Baulastverzeichnisses. Alles in allem eine
gelungene, empfehlenswerte Zusammenstellung zum Thema Baulast. Die Bedeutung der Baulast wird künftig steigen, da immer weniger Baugrund für immer mehr Vorhaben zur Verfügung steht und es vermehrt zu
Fällen kommen wird, in denen die Genehmigungsreife
nur im Wege der Heranziehung (Belastung) von Nachbargrundstücken möglich sein wird.
27.12.2011
Förster, Allgemeiner Teil des BGB, 1. Auflage, C.F. Müller 2010
Das Werk von Privatdozent Dr. Christian Förster erscheint in der Reihe „Start ins Rechtsgebiet“ und wirkt mit seinen schmalen 116 Seiten fast unscheinbar und dennoch ist es ein Beitrag, der den AT in seinen Basics und Grundzügen dogmatisch clever aufbereitet und gerade für Einsteiger und Studienanfänger bestens geeignet ist.
Förster entschlackt den Stoff, reduziert und verzichtet auf wissenschaftliche Theorienstreitigkeiten und sonstigen Ballast. Er konzentriert sich ausschließlich auf die wesentlichen Inhalte und Gegenstände des AT, wobei die Vermittlung des Stoffs an den Lernenden im Mittelpunkt steht. Mit einfachen und direkten Worten werden die Grundstrukturen dargestellt. Um das vorwegzunehmen: es ist kein Lehrbuch, sondern ein Grundlagenskript. Wer inhaltlichen Tiefgang sucht, muss zu Brox oder Medicus greifen. Aber das ist auch nicht Sinn und Zweck des Werks.
Sehr praktisch beginnt das Buch wie die erste BGB-Übung und nimmt sich den allgemeinen Aufbau zivilrechtlicher Falllösungen vor (Stichwort: wer will was von wem woraus). Das Augenmerk des Verfassers ist dabei stets auf die Umsetzung des trägen Wissens in der Klausursituation gerichtet. Wie prüft man einen Anspruch durch, wie entsteht ein Anspruch, wie geht er unter, ist er durchsetzbar. So liefert Förster ein allgemeines Prüfungsschema zum Lösen von BGB-Fällen, mit dem man im gesamten Studium, im Examen und auch später in der Praxis arbeiten kann.
Im zweiten Kapitel wird dann anhand §823 BGB sehr anschaulich die Subsumtionstechnik dargestellt, bevor sich der Autor in den weiteren 8 Kapiteln und mehr als 60 Fällen den wichtigsten Stationen des AT widmet: Willenserklärung, Abgabe/Zugang derselben, Vertragsschluss, Geschäftsfähigkeit, Form, unzulässige Rechtsgeschäfte, Willensmängel/Anfechtung und Stellvertretung. Sämtliche Fälle werden natürlich mit Lösung geliefert, viele davon im Gutachtenstil ausformuliert. Weitere leicht verständliche Beispiele, ein Paragrafenverzeichnis und ein kurzes Stichwortregister runden das Ganze ab.
Das Buch ist begleitend zum Studium und den ersten Übungen, auch zur Klausurvorbereitung bestens geeignet. Auch Verwaltungsangestellte und Beamte dürfen hier im Rahmen zur Vorbereitung auf Laufbahnprüfungen im Zivilrecht gerne zugreifen.
16.05.2010
Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, VOB Kommentar, 4. Auflage, Werner Verlag, 2011
Der Franke/Kemper erscheint nach 2007 brandneu und setzt seine steile Karriere fort. Mittlerweile gehört dieser äußerst praktische Handkommentar zu den Teilen VOB/A und VOB/B zu den vergaberechtlichen Standardwerken und genießt zu Recht in Fachkreisen hohes Ansehen, insbesondere bei Praktikern.
Ein Vorzug des Werks ist seine Handlichkeit. Wo andere Standardwerke weit die 2.500 Seiten überschreiten, kommt man hier mit gut 1.500 Seiten aus. Auch das Format des Buchs selbst ist, verglichen mit ähnlichen Werken, kleiner und griffiger. Inhaltlich geht das Werk aufgrund dieser Reduzierung zwar nicht ganz so weit in die Breite und ins Detail wie etwa der Ingenstau/Korbion. Dies tut dem Ganzen jedoch kein Abbruch. Im Gegenzug erhöht sich hierdurch nämlich bei dennoch hoher Zuverlässigkeit deutlich die Zugriffgeschwindigkeit. Der Schwerpunkt liegt hier weniger in der rechtswissenschaftlichen als in der rechtspraktischen Ausprägung.
Was als einer der ersten Faktoren positiv ins Auge fällt, ist die – für einen Kommentar recht ungewöhnlich – hohe Anzahl von Schaubildern und Übersichten und auch Checklisten, die zur besseren Wahrnehmung gerahmt in Kästen optisch abgesetzt sind. Hiermit lässt sich im Alltag gut arbeiten und man kennt dies eher aus Anwaltsbüchern oder Formularsammlungen. Das Wesentliche wird auf einen Blick präsentiert. Höchst informativ und wirklich zur Lektüre empfohlen ist die ebenfalls mit zahlreichen Übersichten versehene Einführung. Der Aufbau des Kommentars ist sehr übersichtlich gestaltet. Nach dem Text der Vorschrift folgt jeweils ein gut geordnetes Inhaltsverzeichnis zur besseren und schnelleren Navigation in der sodann nachfolgenden Kommentierung. Diese wiederum orientiert sich ausschließlich an der Rechtsprechung, sowie an den einschlägigen Entscheidungen der Vergabekammern und geht auf wissenschaftlichen Diskurs nur da ein, wo es sich nicht vermeiden lässt und auch eine entsprechende praktische Relevanz hierfür vorhanden ist. Die Fundstellen sind zahllos. Das Werk bietet einen hervorragend aufbereiteten Überblick über die aktuelle Sicht der Dinge und vermittelt ein hohes Maß an Sicherheit – der Grund, weshalb man überhaupt einen Kommentar zu Rate zieht.
Das Buch wendet sich vorrangig an Praktiker und ist daher für Studenten eher weniger geeignet – die zu dieser Materien auch in der Regel keinen Kontakt haben dürften. Bei Referendaren könnte dies, je nach Einsatz und Ausrichtung, schon anders aussehen. Wer sonst beruflich mit dem Vergaberecht nach VOB/A und dem VOB-Bauvertragsrecht zu tun hat, ist mit diesem Werk aber bestens ausgestattet und kann „blind“ zugreifen. Ein höchst verlässlicher Kommentar. Das Werk steht im übrigen auch als Online-Fassung zur Verfügung, wobei Abonnenten der im gleichen Verlag erscheinenden Fachzeitschrift Baurecht einen kostenlosen Zugriff hierauf haben.
18.12.2010
Fuchs, Deliktsrecht, 7. Auflage, Springer 2010
Nachdem es mittlerweile auch in chinesischer Sprache bei Law Press China erschienen ist, wird das Lehrbuch von Prof. Dr. Maximilian Fuchs nach 2006 in neuer Auflage auch bei uns wieder veröffentlicht. In China deshalb, weil die Chinesen ihr Deliktsrecht dem deutschen Haftungsrecht nachgebildet haben. Ein Lehrbuch als Exportschlager also. Und das zurecht, denn es ist ein wirklich sehr gutes Lehrbuch.
Doch was macht ein gutes Lehrbuch aus? Ein gutes Lehrbuch muss den gesamten prüfungsrelevanten Lehrstoff mit dem notwendigen rechtswissenschaftlichen Unterbau präzise darstellen und gleichzeitig für gute Lesbarkeit und somit leichte, ungehinderte Aufnahme beim Leser sorgen. Es muss fundierten juristischen Tiefgang aufweisen und dennoch den schlichten Überblick über das Ganze gewährleisten. Genau das schafft dieses Lehrbuch auf ganz hervorragende Weise.
Das Buch besteht aus 11 Kapiteln, die sich über knapp 300 Seiten verteilen. Didaktisch wird das Deliktsrechts nach Anspruchsgrundlagen sortiert erläutert. Die Kapitel folgen stets dem gleichen Aufbau. Zuerst die Funktion der jeweiligen Norm, dann deren Tatbestandsvoraussetzungen und schließlich die Beweislast. Den Beginn macht natürlich die Grundnorm des §823 I BGB, was immerhin fast 140 Seiten des Werks in Anspruch nimmt. Es folgen §823 II – 826 BGB, quasi im Nachgang zu §823 I BGB, bevor sich die Haftung aus vermutetem Verschulden und Gefährdungshaftung anschließen. Die Ausführungen zu §823 I BGB machen wie gesehen den Löwenanteil aus und bilden das Herzstück der Schrift. Der Verfasser rekurriert stets auf Beispiele der höchstrichterlichen Rechtsprechung, welche auszugsweise, soweit erforderlich, gerne auch wörtlich zitiert wird. Überhaupt wird in diesem Buch der Rechtsprechung sehr viel Raum eingeräumt, und die Darstellung wissenschaftlicher Streitigkeiten auf das Elementare – aber auch für die Prüfung Unabdingbare – reduziert. Das liegt daran, dass das Deliktsrecht sehr stark durch die Rechtsprechung geprägt wurde, es sogar zu einer Wandelung und Erweiterung der Auslegung und Anwendung des Deliktsrechts hierdurch gekommen ist. Am deutlichsten kann man dies an der inhaltlichen Ausdehnung der von §823 I BGB geschützten Rechtsgüter erkennen. So kann das Eigentum auch ohne Substanzverletzung, Körper und Gesundheit auch bei nur mittelbaren psychischen Beeinträchtigungen verletzt sein.
Im weiteren beinhaltet das Buch recht ausführlich die Tatbestände der Gefährdungshaftung und bezieht auch die außerhalb des BGB normierten Tatbestände mit ein. Die Darstellung umfasst nicht nur die gängigen §7 StVG und §1 ProdHaftG, die man in jedem Lehrbuch oder Skript antrifft, sondern auch seltener anzutreffende Regelungen wie z.B. §33 LuftVG, §22 WHG, §32 GenTG oder auch §84 AMG.
Gegenstand der Darstellung ist auch der Amtshaftungsanspruch aus §839, 893a BGB und dem im Vordringen befindlichen Anspruch bei Verstößen gegen das Europäische Gemeinschaftsrecht. Sehr erhellend und auch von praktischer Bedeutung sind kleinere Kapitel zu den Themen Mehrzahl von Schädigern, dem Schmerzensgeld, der Verjährung und den Einwirkungen versicherungs- und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften auf den zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch aus Delikt. Gerade Letzteres schärft beim Studenten frühzeitig das Gespür für die Praxis. Insgesamt fällt der Bearbeitungstenor des Werks sehr umfassend aus. Dennoch ist alles aus einem Guss auf den Punkt gebracht. Es ist ein Buch, das sich gut liest und das man gerne zur Hand nimmt.
Dem Autor gelingt es, das Deliktsrecht in präziser Weise und mittels verständlicher Sprache Stück für Stück darzulegen und stets den Kontext für den Leser im Auge zu behalten. Die Kapitel sind gut verdaulich, die Rechtsprechung didaktisch clever in den Fließtext eingeordnet. Es finden sich keine grafischen Schnörkel, dafür eine schon als klassisch zu bezeichnende Anordnung der Kapitel nach Zahlen und Buchstaben und – heute eher selten - keine Randnummern. Letzteres schadet aber nicht, man findet sich auch so sehr gut zurecht. Ein tolles Buch zum Thema, das uneingeschränkt empfohlen werden kann. Vielleicht eines der besten Lehrbücher zum Deliktsrecht.
20.08.2010
Grunewald/Peifer, Verbraucherschutz im Zivilrecht, 1. Auflage, Springer, 2010
Aus dem Hause Springer erscheint ein kleiner schmaler Neuling, der sich auf schlanken 163 Seiten dem täglichen Irrsinn des Verbraucherschutzes widmet. Es handelt sich um ein sehr verständlich geschriebenes, zügig und gut zu lesendes Lehrbuch, das sich in erster Linie an Studenten, aber auch Referendare und sonstige am Thema Interessierte richtet. Die Sprache ist leicht und unkompliziert, so dass sich auch Fachfremde nicht überfordert fühlen werden.
Das Buch trägt den zivilrechtlichen Verbraucherschutz in einem Band zusammen. Es beinhaltet das große, stets streitige und leidige Thema der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unbestellte Leistungen, das Widerrufsrecht bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften, Verbraucherdarlehen/Finanzierungshilfen, den Verbrauchsgüterkauf, lästige Gewinnzusagen, und umfasst auch den Verbraucherschutz bei Pauschalreisen. Integriert ist zusätzlich der im Rahmen der Produkthaftung und der deliktischen Haftung gewährte Schutz des Verbrauchers und schließlich auch der durch das UWG gewährte Schutz. Da der Verbraucherschutz im BGB Schuldrecht etwas verstreut liegt, ist der vorliegende Beitrag gerade für Studenten gut geeignet, einen Überblick über die Regelungsmaterie en bloc zu erlangen. Diese Darstellung wird so auch der praktischen Bedeutung des Themengebiets gerecht.
Die Zusammenhänge und europäischen, sowie nationalen gesetzgeberischen Intentionen werden klar und erhellend aufbereitet. Die einzelnen Kapitel sind nicht zu lang und enthalten alles, was man von einem guten Lehrbuch erwarten darf, auch wenn das doch recht kurze Literaturverzeichnis zu Beginn des Werks vielleicht etwas anderes vermuten lässt. Dieser Eindruck täuscht und wird durch die vielfältigen Fußnoten revidiert. Im übrigen richten sich die Autoren nach der herrschenden Rechtsprechung des BGH aus und gehen auf Theorienstreitigkeiten nur ein, wenn es sein muss. Die Anspruchsgrundlagen werden leicht zugänglich, aber mit der erforderlichen Tiefe dargelegt.
Besonders hervorzuheben sind die Klausurfälle, 15 Stück an der Zahl, die über das ganze Buch verteilt, jeweils am Ende der jeweiligen Kapitel sich einfinden. Diese sind der Rechtsprechung entnommen und mit vollständigen Lösungen im Gutachtenstil versehen, worüber sich jeder Student freuen wird. Die Auswahl der Fälle muss als sehr gelungen gelobt werden. Die Autoren haben hier besondere Sorgfalt an den Tag gelegt, denn die Fälle helfen nicht nur, das zuvor Vermittelte klausurtechnisch aufzubereiten und zu verwerten, sondern zeichnen sich durch einen hohen Praxisbezug aus, der zugleich das juristische Problembewusstsein im beruflichen Alltag, insbesondere des Anwalts, schärft.
Insgesamt ein kurzes, aber sehr gutes Lehrbuch, kompakt aber essentiell in seiner Darstellung.
03.01.2011
Kapellmann/Schiffers, Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag, 5./6. Auflage, Werner Verlag, 2011
Das zweibändige Standardwerk von Kapellmann/Schiffers erscheint im Neuauflagendoppelpack: beide Bände werden zeitgleich in neuer, überarbeiteter Fassung verlegt und dem Fachpublikum zugänglich gemacht. Band 1, der sich mit dem Einheitspreisvertrag befasst, liegt nunmehr in 6. Auflage vor, Band 2, der den Pauschalvertrag zum Gegenstand hat, in 5. Auflage.
Die beiden aufwändigen Bände stellen das gesamte Vergütungssystem im Bauvertragsrecht grundlegend, differenziert und über die Maße detailliert dar. Die Autoren beleuchten die Fragen der Vergütung sowohl für den reinen BGB-Bauvertrag als auch den Bauvertrag mit vereinbarter Geltung der VOB/B. Besonders ausführlich, weil von erheblicher praktischer Bedeutung, werden die Vergütung von Nachtragsforderungen und die vergütungsrechtlichen Folgen von Bauzeitverzögerungen systematisch erläutert. Die Darstellung erfolgt dabei sowohl aus baurechtlicher Sicht als auch unter baubetrieblichen Gesichtspunkten. Letzteres nicht nur so ein bisschen, sondern sehr dezidiert und gründlich, womit der Jurist so seine liebe Mühe haben wird. Da werden die baubetrieblichen Grundlagen auch anhand von Formeln und Rechenbeispielen oder mittels Einsatz von Diagrammen und Rechentableus erörtert, ein Terrain, um welches der Jurist in der Regel einen weiten Bogen macht – er hat es einfach nicht gelernt. Andererseits dürfte für so manchen Baubetriebler der eine oder andere juristische Schluss völlig unverständlich bleiben. Dieses Dilemma bemüht sich das vorliegende Werk zu beenden und hat dabei nicht weniger als den Anspruch „annähernder Vollständigkeit“. Und, um es vorweg zu nehmen, viel mehr kann man zu diesen Themen nicht zusammentragen.
Band 1 befasst sich also mit dem gesamten Vergütungsrecht beim Einheitspreisvertrag und erklärt in seinem ersten, etwas abstrakt formulierten Kapitel „Methoden zur Erfassung der Bauwirklichkeit“ die für die Klärung der Vergütung erforderlichen baubetrieblichen Grundlagen. Hier geht es unter anderem um die Abgrenzung des vertraglich vereinbarten Bau-Solls und dem tatsächlichen Bau-Ist, sowie Definition und Herleitung der wichtigsten Grundbegriffe etwa der verschiedenen Kostenarten. Ausführlich befasst sich dieser Band auch mit der Vergütungsanpassung bei Mengenänderungen. Band 2 befasst sich sodann mit den im Grunde gleichermaßen auftretenden Vergütungsproblemen beim schwieriger zu handhabenden Pauschalvertrag und erläutert zunächst einmal, welche verschiedenen Arten der Pauschalverträge es überhaupt gibt.
Die beiden Bände zeichnen sich durch die enorme Kompetenz ihrer beiden Verfasser aus und bewegen sich auf wissenschaftlich hohem Niveau. Wenn es sein muss, wird hier stellenweise tief und speziell in den wissenschaftlichen Meinungsstreit zu juristischen Fragen eingestiegen. Als Beispiel sei hier nur aufgeführt, wie Kapellmann in Band 1 Englert zur Frage der Zuteilung des Baugrundrisikos (Risiko des Bauherrn oder des Unternehmers) kontert oder er Putzier bezüglich des Aufwandes des Bauunternehmers bei Bewältigung eines Baugrundes, welcher der beschriebenen Beschaffenheit entspricht, in die Schranken weist. Literatur und vor allem Rechtsprechung werden ausführlich durchleuchtet und aufbereitet, und kaum etwas davon unreflektiert, sondern in der Regel unter kritischer Würdigung. Alleine Band 1 kommt hierbei auf weit über 2000 Fußnoten (Band 2 bringt es auf über 1.800). Es ist ein Werk für Fachleute, nicht für Einsteiger. Bei aller Theorie ist das Werk zugleich von hohem praktischen Nutzen. Es bietet viele Beispiele, Rechenbeispiele, Schaubilder, Übersichten und Praxishinweise. Die Vergütungsfragen werden gegliedert nach Vertragstyp (BGB-Bauvertrag/VOB/B-Vertrag, Einheitspreis/Pauschalvertrag) und Vertragssituation (gekündigt/ungekündigt, angeordnete/nicht angeordnete zusätzliche Leistungen etc.) dargestellt. Die Rechtsprechung wurde auf den neusten Stand gebracht. Dabei sind einige Teile des Werks komplett neu überarbeitet worden, um aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen (Stichwort: sittenwidrig überhöhter Nachtrag oder außerordentliche Materialpreiserhöhung).
Prinzipiell kann jeder Band einzeln und alleine verwendet werden, wenn auch an der einen oder anderen Stelle ein Band auf die Ausführungen im jeweils anderen Band verweist. Sinnvoll ist jedoch die Anschaffung beider Werke, denn in der Regel hat man es als Baurechtler ja sowohl mit Einheitspreisverträgen als auch mit Pauschalverträgen zu tun. Bei einem Gesamtpreis von über 300 EUR für beide Bände muss das natürlich überlegt sein. Im Anschaffungspreis enthalten ist der Online-Zugriff auf sämtliche im Werk zitierten Urteile aus der Zeitschrift Baurecht und das Online-Handbuch, was den praktischen Nutzen im Kanzleialltag zusätzlich erhöht.
10.11.2011
Koch/Löhnig, Fälle zum Sachenrecht, 2. Auflage, C.H. Beck 2010
Das Buch von Koch/Löhnig erscheint in der bekannten Beck´schen Reihe „Juristische Fall-Lösungen“ nach seinem erfolgreichen Ersterscheinen in jetzt zweiter Auflage und bietet 17 Fälle zum Eigenstudium rund ums Thema Sachenrecht. Angeboten werden Fälle sowohl aus dem Mobiliar- als auch dem Immobilarrecht mit den wichtigen Schnittstellen zum Schuldrecht.
Die Fälle zeichnen sich durchweg durch Examensrelevanz und hohes Niveau aus. Hier wird nicht der Kurzstreckenlauf, sondern der Examenslanglauf trainiert. Nicht in der Kürze liegt die Würze, sondern in umfangreicher Fallgestaltung, die den Anforderungen des Examens sowohl in inhaltlicher als auch zeitlicher Hinsicht gerecht wird. Es handelt sich daher nicht um kurze Fälle mit einem Problem als Schwerpunkt, sondern um Fälle mit mehreren Problembereichen. Auch die schwierigen Konstellationen der Sicherungsübereignung oder überhaupt des Kreditsicherungsrechts werden nicht ausgespart. Das Sachenrecht steht bei Studenten nicht umsonst im Ruf, kompliziert zu sein. Anders als das Schuldrecht, erscheint es bereits durch seine abstrakten Begrifflichkeiten und seine Loslösung vom Vertragsrecht schwerer zugänglich und so mancher ist geneigt, bei dem einen oder anderen Thema die Segel zu streichen und „auf Lücke“ zu setzen. Das ist ebenso riskant wie vermeidbar.
Koch und Löhnig zeigen, wie es geht. Wer das Sachenrecht auf Examensniveau vorbereiten will, der ist hier gut bedient. Das Buch selbst arbeitet im Grunde wie ein Skript. Nach dem Sachverhalt folgt eine Lösungsskizze, wie man sie bei der Fallbearbeitung anfertigen sollte. Der Lösungsskizze ist in der Regel eine Gliederung und auch tatsächlich eine Skizze mit Pfeilchen zur Darstellung der Personenverhältnisse vorangestellt. Soweit der Fall es erfordert, ist auch eine kurze chronologische Gliederung der Ereignisse des Sachverhalts aufgelistet – eine sehr wertvolle Arbeitsmethode, die gerade im Sachenrecht mit seinen typischen Eigentums- und Besitzketten besonders zum Tragen kommt, wird doch die Lösung einer sachenrechtlichen Klausur regelmäßig nach chronologischer Reihenfolge aufgebaut (z.B. A leiht B ein Buch, der leiht es dem C, dieser verkauft es dem D, der schließlich Origami-Vögel daraus gestaltet). Nach der Lösungsskizze folgt sodann der komplett ausformulierte Lösungsvorschlag nebst ergänzenden Hinweisen (wie etwa alternativen Lösungen).
Wer sich die Mühe macht, die Fälle tatsächlich eigenständig zu lösen und dann ausführlich die Lösung zu rekapitulieren, wird sicherlich einen enormen Lerneffekt erzielen können. Zeitintensiv, aber lohnend.
26.04.2010
Köhler, BGB AT kompakt, 2. Auflage, C.H. Beck 2010
Prof. Dr. Helmut Köhler aus München ist ohne Zweifel einer der führenden deutschen Zivilrechtler und Verfasser zahlreicher, wegweisender Veröffentlichungen zum BGB, insbesondere AT und Schuldrecht, sowie zum Wettbewerbsrecht. In der Reihe Jurakompakt aus dem Hause Beck erscheint sein „Minilehrbuch“ zum BGB AT in jetzt zweiter Auflage. Wer es noch nicht kennt, aufpassen: das zarte Büchlein umfasst nur gute 150 Seiten und erscheint als DIN A5-Ausgabe und könnte im Bücherregal ob seiner unscheinbaren Aufmachung geflissentlich übersehen werden. Aufgrund seines Formats könnte man es auch leicht mit einem der zahlreichen „BGB für Anfänger“ o.ä. Titel verwechseln, was dem Inhalt nicht gerecht würde. Es ist zwar ein Buch, dass sich auch und gerade für Einsteiger eignet, um sich einen ersten fundierten Überblick zu verschaffen. Niveau und Anspruch sind hier jedoch deutlich höher als bei den meisten solcher Kleinstschriften, ebenso die Zielsetzung.
29.10.2010
Kohte/Ahrens/Grote/Busch, Verfahrenskostenstundung, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenzverfahren, 5. Auflage, Luchterhand 2011
„Langjährige Einzelvollstreckungen, die nur ihre eigenen Kosten erwirtschaften und damit lediglich ihren eigenen Bestand sichern, verwirklichen nicht das Eigentumsrecht der Gläubiger, beeinträchtigen aber in unverhältnismäßiger Weise die Freiheit und Autonomie des Schuldners.“
Ein wahres Wort. Bereits an diesem Zitat (Ahrens §286 Rd 10) ist zu erkennen, in welchem Spannungsfeld sich das Verbraucherinsolvenzverfahren und insbesondere das Restschuldbefreiungsverfahren – das eigentliche Ziel der Verbraucherinsolvenz – bewegen. Es verdeutlicht zugleich, mit welch pointierten Worten sich der vorliegende Kommentar kritisch mit der Materie auseinandersetzt.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren hat in den letzten Jahren erheblich an praktischer Bedeutung gewonnen, denn immer mehr Menschen machen hiervon in der Bundesrepublik Gebrauch. Die Verfahrenszahlen sind stetig angewachsen und haben sich auf einem hohen Niveau eingependelt. Grote liefert auf sehr anschauliche Weise und mit beeindruckenden Zahlen in seinen Vorbemerkungen zu §286 InsO einen aktuellen Statusbericht hierzu ab. Der rechtliche (und ethische) Zweck der Verbraucherinsolvenz, sowie ihr volkswirtschaftlicher Sinngehalt werden immer wieder kontrovers diskutiert, nicht nur in Fachkreisen, sondern – nicht zuletzt auch dank entsprechender TV-Soap-was-auch-immer-Pseudo-Dokumentations-Formate – auch immer verbreiteter in der Massenöffentlichkeit. Dabei kommt es nicht selten zu Missverständnissen und Vorurteilen. Der Weg in die Privatinsolvenz ist kein Freifahrtschein, sondern ein steiniger und nicht zuletzt menschlich sehr belastender Weg, den niemand freiwillig wählt, wenn es nicht unbedingt sein muss. Wer sich professionell dem Thema nähert und beruflich mit Verbraucherinsolvenzen auseinandersetzt, der weiß, dass die Problematik vielschichtig und selten klischeehaft monostrukturell bedingt ist und dass ohne dieses Verfahrensinstrument der durch Überschuldungen verursachte volkswirtschaftliche Schaden noch viel größer ausfallen dürfte.
Es gibt zahlreiche, teils recht umfangreiche Kommentare zur Insolvenzordnung, wie etwa den Berliner Kommentar von Blersch/Goetsch/Haas, den Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, den von Schmidt herausgegebenen Hamburger Kommentar, den Nerlich/Römermann oder den Frankfurter Kommentar von Wimmer. Wer aber nur Verbraucherinsolvenzen bearbeitet und mit dem Rest der Insolvenzordnung nicht viel zu tun hat, der wird sich mit diesen Großkommentaren vielleicht schwer tun und auch eine entsprechende Investition aufgrund negativer Kosten-Nutzen-Relation meiden. Für all diejenigen ist das vorliegende Werk von Kohte/Ahrens/Grote/Busch die Königslösung. Der vorliegende, mittlerweile in bereits 5. Auflage erscheinende Kommentar liefert exakt den Ausschnitt aus der Insolvenzordnung, der die Verbraucherinsolvenz inklusive Restschuldbefreiung betrifft und stellt für die auf diesem Sektor Tätigen eine große Erleichterung und vorzügliches Hilfsmittel dar. Kommentiert werden hier gemäß der Intention der Autoren daher nur die §§4a – 4d InsO, d.h. die Vorschriften zur Verfahrenskostenstundung, sowie die §§286 – 314 InsO. Ein kurzer Anhang liefert den Gesetzestext der Insolvenzordnung, sowie einen kleinen Auszug aus den Pfändungsvorschriften der ZPO nebst einer Tabelle der aktuellen Pfändungsfreigrenzen. Mehr braucht es in der Praxis zur Bearbeitung dieser Fälle nicht. Der Kommentar ist perfekt auf diesen Aspekt der Insolvenzordnung zugeschnitten und gibt dem in der Verbraucherinsolvenz als Berater oder Treuhänder tätigen Anwender alles, was er in der täglichen Praxis braucht, und das auf hohem juristischen Niveau. Aufgrund der ausdrucksstarken und deutlichen Sprache ist das Buch auch leicht verständlich und gut lesbar. Auf die Setzung von Fußnoten wurde komplett verzichtet, Fundstellen und Literaturhinweise sind in den Fließtext eingebunden, was Geschmackssache ist. Empfehlenswert ist der kleine Handkommentar (ca. 500 Seiten plus Anhang) für alle in diesem Bereich Aktiven, für den Anwalt ebenso, wie für den Treuhänder, die Schuldnerberatungsstellen oder auch den Insolvenzrichter selbst. Die Kommentierung ist sehr übersichtlich gegliedert, die Rechtsprechung gut und praxisnah aufbereitet. Gerade die Einführungen und Vorbemerkungen sind mit vielen nützlichen Hintergrundinformationen durchsetzt und schärfen den Blick für den Gesamtzusammenhang, innerhalb dessen die Verbraucherinsolvenz steht. Die Autoren blicken auch interessiert über den nationalen Tellerrand hinaus und zeigen, wie man sich sonst in Europa und anderswo an die Überschuldungsproblematik heranwagt und welche Rückschlüsse dies auf das eigene Regelungssystem erlaubt. Enthalten im Lieferumfang ist zudem ein Zugangscode zur Datenbank www.fk-inso.de, welche Zugriff auf Entscheidungen, Muster und Formulare ermöglicht. Rundum ein gelungenes und überaus praxistaugliches Werk.
25.03.2011
Kornblum/Stürner,
Fälle zum Allgemeinen Schuldrecht, 7. Auflage, C. H. Beck, 2011
In der JuS-Schriftenreihe erscheint das seit vielen Jahren etablierte Fallübungsbuch von Kornblum und Stürner in
neuer Auflage und mittlerweile von Stürner alleine fortgeführt. Nach wie vor beinhaltet das Werk auf knapp 190 Seiten 18 Fälle zu den wichtigen, d.h. examensrelevanten, Problemkreisen aus dem
Allgemeinen Teil des Schuldrechts. Sie dienen der Prüfungsvorbereitung speziell für das Staatsexamen oder Hausarbeiten und Klausuren. Die Fälle wurden teilweise in Klausurenkursen bereits gestellt,
sind also Uni-erprobt. Die Fälle wurden überarbeitet und vor allem dem stetig fortschreitenden Einfluss des europäischen Rechts auf das nationale Recht angepasst, sowie dem ebenso immer
einflussreicher werdenden
Verbraucherschutz (wie z.B. die Fernabsatzrichtlinie).
Die Fälle decken so ziemlich alles ab, was an Klausurwissen erwartet werden kann. Ein Schwerpunkt wird hierbei –
korrespondierend zur Prüfungsrelevanz – beim Leistungsstörungsrecht gesetzt, d.h. Unmöglichkeit, Schadensersatz und Schlechterfüllung. Die Schwierigkeitsgrade der Fälle variieren zwischen
anspruchsvoll und sehr anspruchsvoll. Die Fälle beschränken sich nicht ausschließlich auf das Allgemeine Schuldrecht, da dies in der Regel auch nicht der Klausurrealität entspricht, sondern sprechen
auch typischerweise zu
erwartenden Schnittstellen zum allgemeinen Teil des BGB und den
Schuldrecht BT an, insbesondere zum Schadensersatzrecht. In einem geringen Umfang sind auch prozessuale Anteile enthalten, wie etwa Zulässigkeit und Begründetheit des Einspruchs gegen ein
Versäumnisurteil.
Der formale Aufbau des Buchs ist denkbar schlicht gehalten: Sachverhalt – Fallfrage – Lösungsvorschlag. Mehr braucht es nicht. Die im Gutachtenstil gehaltenen Falllösungen sind sehr ausführlich und mit zahlreichen Fußnoten versehen., welche Rechtsprechung und Literaturverweise enthalten. Aus einem reinen Falllösungsbuch wird so ein Lernbuch, dass auch für Hausarbeiten weitere Hinweise und Argumentationsstrukturen liefert. Dabei zeigen die Fälle auch praktische Bezüge.
Wie für alle Bücher dieser Art gilt auch hier, dass ein gelegentlicher Griff zur Schrift nicht gewinnbringend ist, sondern die Fälle tatsächlich durchgearbeitet werden wollen. Wer besonders viel Disziplin aufbringt, wird seinen ganz eigenen Klausurenkurs absolvieren und die vorgegebenen Sachverhalte in Eigenarbeit schriftlich lösen und anschließend mit den Lösungsvorschlägen vergleichen. Man kann die Fälle aber auch ganz gezielt und selektiv angehen: was welcher Fall an Thematik bereithält, kann an der vorangestellten Fallzusammenfassung abgelesen werden. Auf Bearbeitungshinweise oder Anmerkungen zu den Fällen wird verzichtet. Die Fälle bzw. Lösungen sprechen für sich. Dennoch: auf der Bearbeiter wartet ein ordentliches Stück Arbeit, das muss dem Käufer eines solchen Buchs klar sein, denn sonst macht der Erwerb der Schrift keinen Sinn.
24.11.2011
Lange, Schuldrecht AT, 3. Auflage, C.H. Beck 2012
Von Rechtsanwalt, FA für Sozialrecht, FA für Bau- und Architektenrecht, Thomas Stumpf, Lehrbeauftragter FH öffentliche Verwaltung Mayen
Es ist eines dieser kleinformatigen Büchlein, die bei Studenten sehr beliebt sind. Passen quasi in jede Hosentasche, schmal, übersichtlich, mit zahlreichen Schaubildern. Der Inhalt ebenso komprimiert wie die haptische Erscheinung. Der Schuldrecht AT aus der Reihe JuraKompakt vom C.H.Beck-Verlag erscheint in 3. Auflage und richtet sich gemäß Klappentext nach wie vor an die Zielgruppe Studenten und Referendare. Wobei hier eine kleine Einschränkung angebracht ist, denn das Werk kann prinzipiell eher Studenten angeraten werden. Insbesondere Einsteiger in das jeweilige Rechtsgebiet werden hier gut bedient. Referendare sind von der Anwendung natürlich nicht ausgeschlossen. Das für das zweite Examen angeforderte Wissen sollte bei Referendaren jedoch deutlich vertiefter und spezieller vorhanden sein, so dass der kleine Kompaktkurs von Lange Referendaren eigentlich nur zur Schnellwiederholung und als kleine Gedächtnisstütze gereichen kann.
Inhaltlich wird das Werk auf dem aktuellen Rechtsstand (30.07.2012) gebracht, was bedeutet, dass vorrangig diverse Verbraucherschutzneuerungen eingearbeitet worden sind. Gegliedert sind die ca. 130 Seiten in 10 Kapitel, beginnend mit Definition und Erläuterung des Schuldverhältnisses. Kapitel 2 widmet sich dann auch schon direkt dem immer umfangreicher werdenden Verbraucherschutz (hier: Haustürgeschäfte und Fernabsatzverträge, Widerrufsrecht). Das Verbraucherdarlehen bleibt außen vor. Kapitel 3 befasst sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Kapitel 4 mit Personenmehrheiten. Es folgen Dritte im Vertrag (die Klassiker Vertrag zugunsten Dritter, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und Drittschadensliquidation) und Wechsel von Gläubiger und Schuldnern. Sodann kommen zwei Kapitel zu den Punkten Erfüllung und Erfüllungssurrogate sowie die Beendigung von Schuldverhältnissen (Kündigung, Rücktritt, Widerruf und die Vertragsanpassung über den Wegfall der Geschäftsgrundlage). Mit ca. 35 Seiten nimmt das vorletzte Kapitel den Hauptteil des Buchs ein, welcher sich ausführlich dem Leistungsstörungsrecht zuwendet. Einleitend geht es in diesem Abschnitt zunächst um das Vertretenmüssen im Schuldverhältnis generell und sodann um die Klausurdauerbrenner Unmöglichkeit, Verzug und Schlechtleistung/Nebenpflichtverletzung. Das zehnte und letzte Kapitel gilt schließlich dem Schadens- und Aufwendungsersatz.
Inhaltlich ist im Grunde alles da, was man als Student zum Allgemeinen Teil des Schuldrechts grundlegend wissen muss. Der Stoff ist inhaltlich selbstverständlich stark komprimiert, wie es für Schriften mit derartiger Zielrichtung der kompakten und schnellen Überblickgewinnung typisch ist. Man darf nicht vergessen, dass hier nur Grundlagen dargestellt werden sollen. Die Tiefe, die Literatur- und Rechtsprechungsstreitigkeiten, dogmatische Tiefgänge und Querverbindungen, Hintergrund- und Spezialwissen muss man sich anderweitig, nämlich in Lehrbüchern aneignen. Darum geht es hier konzeptionell aber nicht und das muss klar sein. Und doch ist erwähnenswert, dass das kleine Buch nicht nur so an der Oberfläche arbeitet, sondern trotz des knapp bemessenen Umfangs Literatur- und Rechtsprechungshinweise in einem gewissen Umfang enthält, womit nicht alle Schriften dieser Art glänzen können. Dennoch erfreuen sich Bücher wie der Lange großer Beliebtheit, weil sie erst einmal einen sehr aufgeräumten, ordnenden Überblick über das große Ganze und einen leichten Zugang zum Stoff ermöglichen. Das leistet der Lange zweifellos, und zwar, ohne der Gefahr der Übervereinfachung zu erliegen. Die vom Verfasser eingearbeiteten Schaubilder, Übersichten und Prüfungsschemata sind gut durchdacht und hilfreich. Gleichzeitig gibt der Autor viele optisch hervorgehobene Tipps und am Ende jeden Kapitels einige Testfragen zur selbständigen Lernkontrolle. Darüber hinaus sind über das Buch auch noch sieben Fälle verteilt, welche mit kompletter, im Gutachtenstil gehaltener Lösung versehen sind, so dass man auch die in der Klausur geforderten Formulierungen und Aufbautechniken trainieren kann. Insgesamt ein sehr gelungene Zusammenfassung aller Grundlagen des Schuldrecht AT, der sich auch für Nebenfachstudenten oder Verwaltungsschüler eignet, noch dazu für einen äußerst günstigen Preis.
25.09.2012
Langenberg,
Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 6. Auflage, C. H. Beck, 2012
Der Langenberg erschien in der Vorauflage noch unter dem Titel
„Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete“. Der
neue Titel „Betriebskosten- und Heizkostenrecht“ ist nicht nur etwas kürzer, prägnanter und deutlich einprägsamer, sondern
diese Umbenennung ist vor allem inhaltlichen und konzeptionellen
Änderungen geschuldet. Die Kapitel sind teilweise neu geordnet und auch erweitert worden, der bisher nur als Anhang konzipierte
Abschnitt zu den Besonderheiten der Heizkostenabrechnung ist nun als gut 100 Seiten umfassendes, eigenständiges Kapitel eingearbeitet worden. Eine inhaltliche und seitenmäßige Ausdehnung, die sich
eben auch im neuen Titel niederschlägt. Selbstverständlich ist das Werk der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung angepasst worden.
Das Werk ist im Grunde inhaltlich – nicht formal - in drei Teile
untergliedert. Teil 1 (Kapitel A bis J) befasst sich mit den
Betriebskosten. Teil 2 besteht aus dem neuen gesonderten Kapitel K zu den Heizkosten und Teil 3 liefert Anhänge. Der erste Teil des Buchs befasst sich zunächst – unter Referenz auf § 556 Abs. 1 Satz
2 BGB und §§ 1 und 2 BetrKV mit dem Begriff der Betriebskosten und den einzelnen Betriebskostenarten (inklusive der „sonstigen Betriebskosten“). Die Darstellung ist umfangreich unter Anführung der
jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und Verweis auf die zahlreich in Fußnoten verschobenen Urteile und Fundstellen. Das Niveau eines reinen Ratgebers wird hier deutlich überschritten. Das Werk ist
eher für den Rechtsanwender gedacht, also Richter, Anwälte, die Sachbearbeiter der Liegenschaftsämter oder der freien Wohnungswirtschaft. Es folgen zwei ausführliche Kapitel zur Umlage von
Betriebskosten. Weitere Kapitel bearbeiten die Ermäßigung von Betriebskosten und ihre Direktabrechnung, sowie die Erhebung von Vorauszahlungen. In einem sehr ausführlichen Abschnitt widmet sich ein
eigenes Kapitel dem Umlageschlüssel, wobei hier sehr detailliert auf die einzelnen Betriebskostenarten eingegangen wird. Äußerst umfangreich unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des
BGH enthält Teil 1 drei Kapitel zur Abrechnung von Betriebskosten. Von den formellen Anforderungen an eine korrekte Abrechnung, über
die Verjährung und die Insolvenz von Mieter/Vermieter ist hier alles enthalten, um rechtssicher abzurechnen. Der erste Teil schließt mit einem Kapitel zum Betriebskostenprozess und stellt sowohl
Klagemöglichkeiten des Vermieters als auch des Mieters vor.
Der aus einem Kapitel bestehende Teil 2 des Buchs befasst sich gesondert mit dem Heizkostenrecht. Von der
Begrifflichkeit über die abrechnungsfähigen Heizkosten und den Umlageschlüssel und einer korrekten Abrechnung bis hin zu den Rechten des Mieters wird das Heizkostenrecht en detail anhand der
Bestimmungen der
Heizkostenverordnung erläutert. Auch in diesem Abschnitt besticht
das Werk durch seine umfangreiche Zitierung der Rechtsprechung und liefert somit hohe Rechtssicherheit für den Anwender.
Der letzte Teil besteht aus einem Anhang, der nicht nur Gesetzes- und Verordnungstexte enthält, sondern auch diverse Muster beinhaltet (z.B. Umlagevereinbarungen und Abrechnungen sowohl für Wohn- als auch Gewerberaum). Ein weiteres Plus für die praktische Nutzbarkeit des Werks.
Insgesamt ein sehr umfangreiches und auch anspruchsvolles und dennoch für die praktische Anwendung taugliches und auch empfehlenswertes Buch, welches das Betriebskosten- und Heizkostenrecht in einem Band auf über 600 Seiten umfassend zusammenträgt. Gerade Liegenschaftsämter und Hausverwaltungen werden hiermit gut bedient sein.
11.07.2012
Lederer/Heymann, HOAI – Honorarmanagement bei Architekten- und Ingenieurverträgen, 3. Auflage, C.H. Beck, 2011
Nach fünfjähriger Pause erscheint das Praxiswerk zum Honorarmanagement der Architekten und Ingenieure erstmals wieder in neuer Auflage, herausgegeben und verfasst von Dr. Lederer, Rechtsanwalt und Partner der im Baurecht sehr rührigen und bekannten Kanzlei Kapellmann und Partner, sowie Dipl.-Ing. Klaus Heymann, seines Zeichens Architekt und Honorarsachverständiger bei der Architektenkammer NRW. Zwei ausgemachte Praktiker also, welche mit dem vorliegenden Werk der Zielgruppe eine nachhaltige Optimierung und professionelle Handhabung des Honorars von Anfang an ermöglichen wollen.
Worum geht es in dem Buch? Die HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - fristet juristisch ein Schattendasein und ist nur Spezialisten geläufig. Wer nicht muss, macht einen großen Bogen um dieses höchst komplizierte Preisrecht. Das vorliegende Buch widmet sich in seinen 3 Kapiteln sehr intensiv der HOAI. Nach kurzer Einführung zur Einordnung der Rechtsnatur des Architektenvertrags und grundsätzlichen Erwägungen zur Honorarberechnung stellt Lederer im ersten Kapitel praxisnah die seit 18.08.2009 geltende neue HOAI 2009 in ihren Grundzügen vor und erläutert alle Änderungen, welche sie mit sich brachte, in ihren praktischen Auswirkungen. Sehr ausführlich wird insbesondere das Nachtragsmanagement abgehandelt. Was sehr gut gefällt, ist die hervorragende Darstellung der Wechselwirkung zwischen erteiltem Auftrag und dem sich hieraus ergebenden Honoraranspruch des Architekten. Die Frage danach, wann der Architekt den vertragslosen Zustand, in welchem er auf eigenes wirtschaftliches Risiko nur Akquiseleistungen erbringt, verlässt und einen vertraglichen Vergütungsanspruch erringt, wird anhand der geltenden Rechtsprechung – letzten Endes nur Einzelfallentscheidungen – sehr informativ aufbereitet. Hier kann der Praktiker wertvolle Argumentationshilfen finden.
Kapitel 2 teilen sich Lederer und Heymann. Es widmet sich dem Vertragsmanagement und damit dem ersten Schritt des Honorarmanagements. Denn nur im Vertrag kann verbindlich für beide Seiten der Umfang der auszuführenden Leistungen und damit korrespondierend die zu zahlende Vergütung festgelegt werden. Es entsteht bestenfalls sowohl für den Planer als auch den Auftraggeber Planungs- und vor allem – darum geht es – Kalkulationssicherheit. Die Beteiligten sollten daher dringend auf die Verwendung eines vertraglichen Regelungswerkes zurückgreifen. Dieses Kapitel liefert wertvolle Tipps für die Gestaltung von Architektenverträgen. Herzstück dieses Kapitels sind jedoch die „Geschäftsprozesse der Honorargenerierung“. In diesem Abschnitt stellen die Autoren eine Strategie zur erfolgreichen Durchführung eines Projekts vor. Ein Vorhaben wird in fünf Stufen eingeteilt: Projektvorbereitung, Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabschluss. Diese fünf Stufen korrespondieren nicht mit den neun Leistungsphasen der HOAI, welche jedoch diesen Stufen zugeordnet werden können. Im Wesentlichen handelt es sich bei diesem 5-Stufen-Prinzip um einen Leitfaden und Controlling-Instrument, welches der Planer so oder in ähnlicher Form verwenden kann.
Im dritten und letzten Kapitel widmet sich Heymann schließlich den „Honorarermittlungstechniken“. Hierbei geht es um die vermeintlich einfache Frage, wie der Architekt sein Honorar abrechnen muss. Durch die HOAI 2009 mit ihren zahlreichen Vereinbarungsmöglichkeiten ist die Beantwortung dieser Frage nicht einfacher geworden. Heymann bietet zum Glück eine Checkliste für die möglichen Honorarvereinbarungen zur besseren Orientierung und als Gedächtnisstütze an. Überhaupt bietet dieses letzte Kapitel eine Vielzahl an Berechnungsbeispielen und Übersichten, Schaubildern und Tabellen, mit denen die im Detail höchst komplizierte Honorarberechnung erläutert wird. Nach 202 Seiten ist der Textteil des Buchs am Ende. Es schließen sich weit über 200 weitere Seiten mit Anhängen an. Das umfangreiche Material beinhaltet sowohl Musterverträge für Architekten, Ingenieure und Generalplaner, diverse Bewertungsmatrixe für Gebäude und Anlagen, die aktuelle HOAI 2009, sowie – sehr nützlich, weil nicht oft geboten – die DIN 267 Kosten im Bauwesen.
Insgesamt ein sehr gutes, wertvolles Buch, mit dem man in der Praxis hervorragend arbeiten kann und welches man sicher häufig und gerne zu Rate ziehen wird. Das Werk sei nicht nur den rechtlichen Beratern als auch vielmehr den Architekten selbst ans Herz gelegt.
18.04.2011
Leinemann, VOB/B Kommentar, 4. Auflage, Werner Verlag, 2010
Das nach Jahren gemessen noch relativ junge Werk von Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Leinemann erscheint im achten Jahr nach seinem Debütauftritt jetzt in bereits vierter Auflage im baurechtsaffinen Werner-Verlag. Dies belegt nicht nur das stete Fortschreiten des privaten Baurechts, sondern auch die Nachfrage, mit welcher dieser Kommentar in Fachkreisen gesegnet ist. Der Leinemann ist mittlerweile in kurzer Zeit zu einem Standardwerk herangereift und erfreut sich großer Beliebtheit und breiter Akzeptanz. Er ist in seiner Darstellung (ca. 900 Seiten reiner VOB/B-Anteil) kompakter und komprimierter als beispielsweise der Ingenstau/Korbion. Dies führt jedoch nicht dazu, dass wesentliche Inhalte fehlen würden oder der Leser nur einen geringeren Nutzen aus der Lektüre ziehen könnte. Vielmehr beantwortet der Leinemann in seinem Umfang alle wichtigen und praxisrelevanten Fragen zielstrebig, kompakt und zuverlässig.
Die Darstellung ist prägnant und auf die praktische Anwendung zugeschnitten. Dank der leicht zugänglichen Sprache und der einfachen Gliederung des Kommentars finden sich auch Bauende zurecht, namentlich die Bauunternehmer, die täglich mit der VOB/B hantieren, ohne eine juristische Grundausbildung absolviert zu haben. Der Schwerpunkt wird auf die Rechtsprechung und ihre Auswirkungen auf die praktische Vertragsdurchführung gelegt. Sehr ausführlich und mit zahlreichen detaillierten Rechenbeispielen versehen ist z.B. die Kommentierung zu den Mengenänderungen nach §2 VOB/B. Damit lässt sich in der täglichen Praxis gut arbeiten. Die wichtigen Bezüge und Unterschiede zum BGB-Bauvertrag werden nicht ausgespart und in angemessenem Umfang abgehandelt, wobei die Vorschriften der §§648, 648a BGB (Sicherheiten des Bauunternehmers) im Anhang zum VOB/B-Teil gesondert kommentiert werden. Kleinere Arbeitshilfen wie Schaubilder und Übersichten sind sparsam, aber effektiv eingesetzt und erleichtern das juristische Vorankommen des Rechtssuchenden. Als Beispiel seien hier etwa die hilfreiche Übersicht über die bauzeitbezogenen Ansprüche im Rahmen des §6 VOB/B oder die Gegenüberstellung von §13 VII VOB/B und §280 BGB genannt. Das ständige Update des Kommentars garantiert dem Nutzer, jederzeit auf der Höhe der Rechtsprechung zu sein. Neue Urteile werden zeitnah in den Kontext eingearbeitet, was hohe Sicherheit garantiert. Gerade den bauberatenden Anwälten kommt dies entgegen.
Im Autorenteam, welches überwiegend aus Rechtsanwälten besteht, gab es wenig Bewegung. Rechtsanwalt Andreas Roquette ist ausgeschieden, Richter Günther Jansen (OLG Hamm) ist dazugekommen. Konzeptionelle Änderungen gehen damit nicht einher. In den Darstellungskanon des Buchs ist jedoch ein weiterer Bestandteil aufgenommen worden. Außer der VOB/B ist zusätzlich mit einem Umfang von ca. 120 Seiten der FIDIC-Vertrag, das sog. Red Book, kommentiert. Die Féderation Internationale des Ingénieurs Conseils – FIDIC- ist der internationale Dachverband nationaler Vereinigungen der beratenden Ingenieure im Bauwesen mit Sitz in Genf. Die FIDIC hat eigene, sehr ausführliche standardisierte Musterverträge für grenzüberschreitenden Bau erarbeitet, die, im Grunde wie die VOB/B, rechtstechnisch nur vorformulierte Vertragsbedingungen darstellen, welche einen Rückgriff auf nationale Vorschriften möglichst vermeiden und somit zur Rechtssicherheit der Beteiligten und letztlich zur Vereinfachung beitragen sollen. Der Text des Red Book ist (in Englisch) abgedruckt und wird – selbstverständlich in deutscher Sprache – erörtert, vorgestellt und kommentiert. Die Aufarbeitung des FIDIC-Mustertextes wird selten angeboten und dürfte daher von den in diesem Bereich Aktiven und Interessierten dankbar aufgenommen werden.
Quasi zum guten Ton gehört bei heutigen Printpublikationen dieser Art die Kombination mit einer korrespondierenden Internetdatenbank. Auch dies wird geboten: Verbunden mit dem Erwerb des Buches ist auch ein Zugangscode zur Website www.leinemann-vob.de, welche nach erfolgter Registrierung Zugriff auf die Onlineversion des Kommentars und der dort zitierten Urteile aus der Zeitschrift Baurecht ermöglicht.
24.05.2011
Lindacher/Hau, Fälle zum Allgemeinen Teil des BGB, 5. Auflage, C.H. Beck 2010
Nach fünf Jahren erscheint der Lindacher/Hau in der JuS-Schriftenreihe in neuer – fünfter – Auflage. Einige Fälle wurden durch neue ersetzt, das Grundkonzept wurde aber nicht verändert. Insgesamt beinhaltet das Buch auf 109 Seiten 20 Fälle zum BGB AT. Die Verfasser haben ganz klar den fortgeschrittenen Studenten oder Referendar als Zielgruppe im Auge. Einsteiger sollten die Finger davon lassen und zu Einsteigerliteratur greifen, denn das Niveau ist recht hoch und die Fälle anspruchsvoll.
Dabei ist gerade der BGB AT der am meisten unterschätzte Teil, sowohl im Examen als auch in der späteren Praxis. Das Motto „AT kann doch jeder“ ist ebenso falsch wie trügerisch und Klausuren aus diesem Bereich können einige Kopfschmerzen bereiten. Die vorliegende Fallsammlung bietet eine gute Möglichkeit, die Kenntnisse im AT zu vertiefen und auszubauen. Vom namensrechtlichen Unterlassungsanspruch aus §12 BGB, über Insich-Geschäft, Willenserklärungen von Betreuten, Anfechtung, Online-Handel, Abhandenkommen von Willenserklärungen, bis zu AGB-Recht und unternehmensbezogenem Vertreterhandeln tummeln sich die Fallvarianten. Soweit klausurrelevant werden die Bezüge zu den anderen Teilen des BGB, den Nebengesetzen und insbesondere dem HGB aufgegriffen.
Der didaktische Aufbau ist leichter und übersichtlicher nicht denkbar und gliedert sich schlicht in Sachverhalt und Lösung. Damit jeder gleich sieht was er bekommt, ist bereits im vorangestellten Inhaltsverzeichnis zu jedem Fall eine kleine Inhaltsangabe abgedruckt. Der flüchtige Leser kann sogleich erkennen, was ihm in der Fallsammlung geboten wird und entscheiden, ob er Bedarf hat oder nicht. Man muss nicht alle Fälle erst durchlesen, um zu sehen, ob einem das Buch inhaltlich was nutzt oder nicht. Ein klarer Pluspunkt beim Kauf.
Die Lösungen konzentrieren sich auf die Wissensvermittlung – wie überhaupt die ganze Schrift eher der Vermittlung positiven, materiellen Wissens dient und nicht der Klausurtechnik und Fallbearbeitung an sich. So sind sämtliche Lösungen nicht im klausurtypischen Gutachtenstil, sondern in kurzem Urteilsstil verfasst (was natürlich auch der Kürze des Buchs geschuldet ist). Die Lösungen orientieren sich im Aufbau grob an einer Klausurlösung und folgen nicht streng dem Wer-will-was-von-wem-woraus-Prinzip. Klausurtipps oder sonstige Hinweise sind nicht enthalten. Wie gesagt, eine Sammlung für Fortgeschrittene. Wenn man das weiß, ist es kein Nachteil. Wer also seine Klausurtechnik verbessern möchte, der liegt hier falsch. Wer aber seinen AT-Wissensschatz erweitern möchte, liegt bei dieser anspruchsvollen Sammlung goldrichtig.
Wer als Anfänger vor lauter Panik nicht weiß, was er zur Beruhigung kaufen soll, kann hier bedenkenlos zugreifen. Er wird fürsorglich an die Hand genommen und nicht überfordert. Damit erschöpft sich die Zielgruppe jedoch nicht, dazu ist das Niveau zu hoch. Das Buch kann durch das Studium hindurch und vor allem auch von Referendaren noch nutzbar gemacht werden, wenn nach Durchlaufen verschiedener Stationen das Zivilrecht, so auch der AT, wieder in weite Ferne gerückt sind und man wieder all die dicken Bücher wälzen müsste. BGB AT kompakt bietet nämlich genau das, was der Titel verspricht: eine kompakte, komprimierte Zusammenfassung eines entsprechenden Lehrbuchs, reduziert auf die Basics, die echtes Verstehen erst ermöglichen und für immer hängen bleiben. Es ist im Grunde das, was man als Student während der Vorlesung selbst an den Rand eines Skripts oder Lehrbuchs notiert, mit dem man den Grundgedanken eines ganzen Abschnitts in einem zentralen, essenziellen Satz für sich selbst zusammenfasst. Einmal verstanden, immer verstanden, später in Windeseile wiederholbar. Für so etwas Effizientes wird man sein ganzes Berufsleben dankbar sein.
Inhaltlich widmet sich das kleine Buch in 12 Kapiteln der Rechtsgeschäftslehre, beginnend mit deren Grundlagen, über Willenserklärungen, Willensmängel (v.a. Anfechtung), Vertragsschluss, Auslegung, Geschäftsfähigkeit, Vertretung, Form und Inhalt von Rechtsgeschäften, Zustimmung, Bedingung, Befristung, Unwirksamkeit bis zu AGBs. Der gesamte Kanon des AT wird abgearbeitet im Stile eines Lehrbuchs, aber völlig entschlackt. Keine Literaturhinweise, keine Rechtsprechungshinweise, keine Theorienstreitigkeiten, keine Details. Basics pur, die man schlicht und ergreifend ohne wenn und aber einfach beherrschen muss. Zu jedem dieser Kapitel gibt es Fallfragen zur Wiederholung, deren Lösung am Ende des Buchs verortet sind. Kapitel 13 enthält in knapper Form Hintergrundwissen für die mündliche Prüfung (Entstehungsgeschichte und Aufnau des BGB, Gesetzestechnik, Einteilung der Normen, Auslegung). Kapitel 14 führt in die Technik der Fallbearbeitung ein. Die dort vom Autor genannten Tipps sollte sich jeder zu Herzen nehmen. Abschließend folgt ein Musterfall samt ausformulierter Musterlösung im Gutachtenstil. Das Rundumpaket in Miniatur. Bitte richtig verstehen: auch diese kleine Schrift ersetzt kein Lehrbuch – und will es sicher auch nicht. Aber es ergänzt es als Kurzzusammenfassung.
Optisch wird das ganze durch gute Übersichtsbilder und Prüfungsschemata aufgelockert. Kürzere Beispielsfälle erleichtern das Verstehen (wobei hier die Schriftgröße nach unten ausgereizt ist). Die zahlreichen Definitionen sind grau unterlegt und jederzeit gut auffindbar. Ein ordentliches Stichwortverzeichnis rundet das Ganze ab. Und alles für 9,90 EUR. Unschlagbar.
25.05.2010
Lippross, Vollstreckungsrecht, 10. Auflage, Vahlen, 2011
Der Lippross ist mit seiner aktuellen zehnten Auflage nunmehr im Verlagshaus Franz Vahlen untergekommen und setzt seine Odyssee durch die juristischen Fachverlage munter fort. Mangelnde Konstanz hat dies nicht zur Folge und das Werk nimmt daran keinen Schaden, soviel vorweg. Auf 274 großformatigen Seiten widmet sich das Buch ausführlich dem Zwangsvollstreckungsrecht nach dem 8. Buch der Zivilprozessordnung. Es ähnelt in seiner formalen Gestaltung einem typischen Skript, weniger einem Lehrbuch und kommt daher Lernenden (vorzugsweise Studierende und vor allem auch Referendare) bereits in puncto Seitenaufbau sehr entgegen. Der breite Rand beinhaltet nicht nur ausreichend Platz für eigene handschriftliche Notizen und Anmerkungen, sondern kurze zusammenfassende Schlagwörter und Merkpositionen des Autors selbst, so dass der Inhalt des nebenstehenden Fließtextes eingängiger erlernt werden kann. Im weiteren arbeitet das Werk ohne Fußnoten, d.h. Fundstellen für Rechtsprechungs- und Literaturmeinungen werden in Klammereinschüben im Text selbst mitgeliefert.
Nach einer kurzen Einführung ist das Werk in sechs Teile untergliedert und folgt dem klassischen Aufbau „Vollstreckung wegen was in was“. Ein Hauptaugenmerk wird naturgemäß auf die praktisch sehr bedeutsame Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher gelegt. Was dem Studenten hier vielleicht noch „spanisch“ vorkommen mag, gibt dem Referendar jedoch bereits einen hervorragenden Ausblick auf das, was die Vollstreckung eines Titels in der Praxis für Probleme aufwerfen kann. Denn der Titel ist nur „die halbe Miete“, und manchmal nicht einmal das. Das anspruchsvolle Lernskript von Lippross zeigt viele praktischen Probleme und ihre juristische Lösung auf, wie z.B. die etwa im Arbeitsrecht häufige Vollstreckung eines Titels auf Bruttolohn, die Hausratspfändung oder vorläufige Beschlagnahme bei der Austauschpfändung, die Vollstreckung eines Räumungstitels, wenn dieser nur auf einen der beiden Ehepartner lautet oder die sog. „Berliner Räumung“, bei welcher die Vollstreckung mit der Geltendmachung des Vermieterpfandrechts kombiniert wird. Auch die Auswirkung des neuen P-Kontos ist selbstredend eingearbeitet. Der letzte Teil des Buchs widmet sich den besonderen Klagearten Vollstreckungsgegenklage, Drittwiderspruchsklage und Klage auf vorzugsweise Befriedigung (letztere jedoch nur recht knapp, eben adäquat zu ihrer geringen praktischen Bedeutung).
Das alles liefert Lippross auf Examensniveau und bleibt dabei dennoch nachvollziehbar, lernbar ausgestaltet. Dies ist bei einem derartig schwierigen und komplexen Rechtsgebiet um so beeindruckender. Das Vollstreckungsrecht gehört neben Bereicherungsrecht und Kreditsicherungsrecht sicher zu den unangenehmsten und gefürchtetsten. Dabei hat es in der Praxis einen gewaltigen Stellenwert. Das vorliegende Buch leistet einen wertvollen Beitrag, sich das Rechtsgebiet anzueignen und zugänglich zu machen. Dies gelingt dem Verfasser anhand von insgesamt 99 Fällen sehr gut und mit der richtigen Gewichtung. Übervereinfachung kann man diesem Skript dabei nicht vorwerfen. Zusätzliche Klausurtipps, ein paar dezente Schaubilder, Checklisten und der eine oder andere Musterantrag etwa für den Pfändungsabschluss vervollkommnen das Ganze. Das Werk hält stets die Balance zwischen der Vermittlung von Examenswissen und Praxisbezug. Es wendet sich aber eindeutig an den Lernenden und kann für diese auch wirklich empfohlen werden.
04.07.2011
Merl, Fallen im privaten Baurecht, 2. Auflage, Bauwerk-Verlag 2010
Der noch recht junge Berliner Bauwerk-Verlag hat sich auf Bücher für die Baupraxis spezialisiert und ist in der juristischen Literaturlandschaft bisher noch einigermaßen unbekannt. Das könnte sich mit dem sehr gelungenen vorliegenden Buch vielleicht ändern. Das Werk kommt – baustellentauglich gebunden - mit rund 360 Seiten ins Haus. Eingeteilt in insgesamt dreizehn Kapitel widmet sich der Verfasser Dr. Heinrich Merl, seines Zeichens Vorsitzender Richter am OLG München a.D. und Mitverfasser des „Handbuch des privaten Baurechts“, einem äußerst wichtigen, weil stets virulenten (Teil-)Bereich des privaten Baurecht: dem Mängelrecht. Eine neue Auflage war auch fällig. Die Erstauflage aus 2004 erschien zu einem Zeitpunkt, in welchem die Schuldrechtsreform noch keine zwei Jahre in Kraft war und in vielen Bereichen mangels entsprechender höchstrichterlicher Rechtsprechung noch Rechtsunsicherheit oder zumindest Unklarheit herrschte. Mittlerweile ist die Rechtsprechung weit voran geschritten, aber auch die Gesetzgebung ist natürlich nicht stehen geblieben. Insbesondere das zum 01.01.2009 in Kraft getretene Forderungssicherungsgesetz war daher in die Neuauflage einzuarbeiten. Die Rechtsprechung wurde auf den aktuellen Stand gebracht.
Wie bereits erwähnt, behandelt das Werk nur das Mängelhaftungsrecht, dies jedoch sehr ausführlich. Erläutert wird die Rechtslage sowohl beim reinen BGB-Bauvertrag als auch beim VOB-Bauvertrag und das alles sowohl nach alter als auch neuer Rechtslage. Alte Rechtslage meint hierbei die Rechtslage bis zum 31.12.2001, also bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsreform. Eine Vielzahl noch laufender Bauverträge sind noch vor diesem Stichtag geschlossen worden und unterfallen daher noch dem alten Recht. Die Kapitel sind sehr übersichtlich aufgebaut, so dass man je nach vorliegendem Vertrag sofort an der richtigen Stelle im Buch nachschlagen kann.
Das Buch befasst sich zudem nicht nur mit den Bauwerksleistungen der Bauunternehmer selbst, sondern auch mit den Mängelrechten beim Architekten- und Ingenieursvertrag. Interessant ist hier gerade auch das Kapitel zur Fragen der gemeinschaftlichen Haftung, wenn mehrere Beteiligte mangelhaft geleistet haben bzw. wenn Planungsfehler und Ausführungsfehler aufeinander treffen oder den Architekten ein Überwachungsverschulden trifft. Zwei gesonderte Kapitel – die beiden letzten - befassen sich schließlich mit den Problemkreisen der Abnahme und der Verjährung.
Das Buch ist optisch ansprechend gestaltet und animiert zum Lesen. Die Kapitel sind von übersichtlicher Länge. Dabei beginnt jedes Kapitel mit einer einweisenden Einführung in die jeweilig nachfolgend abgehandelten Rechtsproblematik. Der Autor arbeitet mit vielen Fallbeispielen aus der Praxis und der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Die sehr nützlichen Rechtsprechungs- und Praxishinweise für die „Fallen“ des Rechtsgebiets sind grau unterlegt. Inhaltlich zeigt sich gerade hier die ganze Praxiserfahrung des Autors, aus welcher der Leser eine Menge Honig saugen kann. Die Leitsätze der wichtigsten Urteile werden zitiert und sind ebenfalls grafisch mittles eines grauen Balkens am Rand hervorgehoben. Schlicht, aber effektiv. Mehr braucht es nicht. Fußnoten gibt es keine, alles ist in den Fließtext eingegossen, was dem Buch einen sehr kompakten Eindruck verleiht. Viele einfache und klare Schaubilder und Übersichten helfen zu einer schnelleren Auffassung. Wohlgemerkt: wir haben es hier nicht mit einem wissenschaftlichen Lehrbuch zu tun, sondern mit einem Praktikerhandbuch (Grundkenntnisse im privaten Baurecht sind zwingend erforderlich). Die Stärken des Buchs sind seine präzisen Problemaufrisse, die verständliche Sprache und eine schlichte drucktechnische Aufbereitung des Ganzen. Dies rührt nicht zuletzt daher, dass dieses Buch nicht vorwiegend und erstrangig für Juristen geschrieben wurde. Der Verfasser hat vor allem auch den Baupraktiker, den Unternehmer und Handwerker im Blick, was die Sprache entlastet und dem Buch in puncto Verständlichkeit eine Menge Pluspunkte verschafft. Wer sich praxisnah, auf den Punkt gebracht und ergebnisorientiert über die werkvertraglichen Mängelrechte am Bau informieren will, ist hier gut beraten. Kleiner Tipp: der Verlag bietet auf seiner Internetseite www.bauwerk-verlag.de ein kostenloses Baulexikon im Online-Format an, welches man auch als Printmedium erwerben kann. Wer also schnell mal einen Begriff nachschlagen möchte, kann sich hier durchklicken.
16.08.2010
Messerschmidt/Voit,
Privates Baurecht, 2. Auflage, C.H. Beck, 2012
Nach 2008 geht der Messerschmidt/Voit endlich in eine neue Runde, sprich: in die zweite Auflage. Das Werk, welches bei seinem Debüt gut aufgenommen wurde, erscheint in der bewährten und traditionsbewussten Reihe der „grauen“ Beck´schen Kurzkommentare (dort als Band 60), also der Reihe, in der auch etwa der Palandt herausgebracht wird. In seiner zweiten Inkarnation wird das Werk auf den aktuellen Stand in Sachen Gesetzgebung und Rechtsprechung gebracht; vier Jahre sind eine lange Zeit. Der ambitionierte konzeptionelle Ansatz einer Symbiose aus systematischer Darstellung des gesamten Privaten Baurechts und einer Kommentierung aller praxisrelevanter Vorschriften in einem Band bleibt unverändert beibehalten. Das Werk umfasst etwas über 1.600 Seiten und ist für 199 € zu haben.
Geboten wird hierfür eine sehr gelungene Darstellung aller virulenter und in der Praxis wichtiger Bereiche des
gesamten Privaten Baurechts. Aufgrund seiner Konzeption funktioniert das Buch dabei etwa zur Hälfte wie ein Lehrbuch bzw. Fachanwaltsbuch und zur anderen Hälfte wie ein klassischer Handkommentar. Es
beginnt mit einem Teil I, der nicht ganz die erste Hälfte des Werks einnimmt, als systematische Darstellung des Bauvertragsrechts. Dieser Teil hat den Bauvertrag, seine Definitionen zu anderen
Vertragstypen und seine Bedeutung zum
Gegenstand, ebenso die Baubeteiligten, das Vergaberecht und geht einigermaßen chronologisch die Abwicklung des Bauvertrags durch, von seinem Zustandekommen über die Abnahme, die Gewährleistung, zu
den einzelnen Mitwirkungspflichten, Vergütungsfragen bis zur außergerichtlichen Streitbeilegung und der gerichtlichen Geltendmachung. Gesonderte Beiträge befassen sich mit der Insolvenzproblematik,
dem Bauträgervertrag und auch den von Juristen so ungeliebten baubetrieblichen Kalkulationen. Dieser erste Teil macht den Lehrbuchanteil des Werks aus.
Die nachfolgenden Teile II und III beinhalten den Kommentaranteil des Werks. Teil II kommentiert die
für das Private Baurecht einschlägigen Vorschriften der §§ 631 – 651 BGB. Anders als ein unspezialisierter Allgemeinkommentar wie etwa der Palandt, der jene Vorschriften selbstverständlich
ebenfalls kommentiert wie jeder andere BGB-Kommentar eben auch, werden hier die Normen ausschließlich mit Fokus auf die Spezialitäten und Besonderheiten des Baurechts bearbeitet. Mit einem
Standardkommentar stößt man als Bearbeiter baurechtlicher Fälle äußerst schnell an seine Grenzen. Die Probleme des Baurechts sind nur unzureichend im BGB geregelt und ein Standardkommentar kann
bereits aus konzeptionellen und auch aus Platzgründen nicht mehr leisten. Für ein derartiges Kompendium, wie es der Messerschmidt/Voit bietet, darf man daher dankbar sein, denn ohne ihn ist es sehr
mühsam, umfassend einschlägige Kommentierung in speziellen Baurechtsbüchern einerseits und Allgemeinkommentaren
andererseits zu recherchieren. Man spart durch einen Blick in den
Messerschmidt/Voit nicht zuletzt auch Zeit, von der fundierten
Information und Hilfestellung mal ganz abgesehen. Die Fußnoten
liefern das, was man als Anwender erwarten kann: Rechtsprechung (überwiegend obergerichtlich und höchstrichterlich) und überwiegend anderweitige Kommentarfundstellen. Die vertiefenden
Literaturhinweise sind den jeweiligen Erläuterungen vorangestellt. Auch das klassisch im Aufbau.
Der abschließende Teil III ist seinerseits nochmals dreigeteilt und
bietet eine Kurzkommentierung der VOB/B (ca. 180 Seiten), sowie der wichtigsten Vorschriften der HOAI (ca. 60 Seiten) und des
Bauforderungssicherungsgesetzes (knapp 30 Seiten). Natürlich gibt es zu diesen drei Gebieten umfangreiche und erschöpfende
Spezialkommentare, die wesentlich mehr in die Tiefe dringen,
detaillierter und ausführlicher in der Darstellung sind. Auf diese
Werke muss man im Bedarfsfall auch zurückgreifen und sollte dies
auch tun. Als erster Zugang liefert der Messerschmidt/Voit jedoch
eine hervorragende Anlaufstelle. In der Regel wird man hier auch
fündig. Wer mehr oder detaillierter aufbereitetes Wissen benötigt,
hat dann ja immer noch die Möglichkeit, vertiefende Recherche zu
betreiben. Als Einstiegshilfe für die wichtigsten Fallstricke der
Rechtspraxis wird man mit dem Messerschmidt/Voit auf jeden Fall
überdurchschnittlich gut bedient. Die Konzeption des Werks als
umfassendes, aber dennoch handliches und handhabbares Kompendium des Privates Baurechts ist außergewöhnlich und definitiv die größte Stärke des Buchs. Seine erfahrenen Autoren tragen ein übriges bei,
die Idee auch mit hervorragenden Beiträgen zu füllen. Empfehlenswert.
04.09.2012
Musielak, Grundkurs BGB, C. H. Beck, 11. Aufl., 2009
„Mit diesem Buch muss gearbeitet werden. Das bloße „Durchlesen“ bringt keinen Erfolg.“ – So heißt es in den dem Werk vorangestellten Arbeitshinweisen. Und wer sich daran hält, wird dem „Musielak“ am Ende belohnt werden. Und das seit vielen Jahren und Auflagen. Dieses Buch unterscheidet sich in didaktischer Hinsicht von vielen anderen Lehrbüchern, wohl hauptsächlich deshalb, weil es nicht als rein solches verstanden werden will. Das Werk ist eine durch und durch gelungene Kombination aus Lehrbuch und Skript. Fachwissen wird fallorientiert und direkt vermittelt. Das Buch spricht zu seinem Anwender, wenn dieser sich nicht selbst in der Rolle des passiven Lesers sieht, sondern das im Werk angebotene Selbststudium annimmt. In guten Momenten glaubt man, den Verfasser als Dozenten vor sich stehen zu haben.
Wie der Name schon sagt, ist das Buch inhaltlich ein Grundkurs in BGB. Es richtet sich in erster Linie an Anfänger und setzt dankenswerterweise keinerlei Grundkenntnisse voraus. Anhand unzähliger Beispielsfälle werden alle im Studium relevanten Grundzüge des BGB AT und Schuldrecht, quasi von der Willenserklärung zur ungerechtfertigten Bereicherung, erklärt. Das Ganze auf eine anspruchsvolle, doch gut verständliche Art ohne dabei in die Falle der Übervereinfachung zu tappen. Im Gegenteil: hohes Niveau ist garantiert.
Der Clou des Buchs: nach jedem Kapitel schließt sich ein Katalog aus Fragen und kleinen Fällen an, anhand derer man seinen Lernerfolg selbst überprüfen kann. So kommt das Buch am Ende auf über 230 Wiederholungsfragen. Die dazugehörigen Antworten gibt es zur Eigenkontrolle im Anhang. Hinzu kommen 5 vollständige Übungsklausuren zur selbständigen Bearbeitung. Sogar die Bearbeitungszeit ist klausurüblich vorgegeben. (Natürlich liefert der Autor auch hier die Lösungen im Anhang.) Das Werk eignet sich daher hervorragend zur Wissensgewinnung und Klausurübung zugleich.
Auch sonst ist das Buch sehr nutzerfreundlich. Viele Beispielsfälle, Übersichten, kleine Diagramme, Schemata und ein sehr ausführliches Stichwortverzeichnis machen das Werk komplett. Wer allerdings der Meinung ist, es handele sich hier um ein reines Anfängerbuch für Erstsemester, der liegt falsch. Richtig benutzt, entwickelt das Werk große Nachhaltigkeit und ist ein treuer Begleiter bis zur Examensvorbereitung. Und auch als Referendar darf man hier gerne noch reinschauen. Sein praktischer Lernansatz macht das Werk so dankbar. Der „Musielak“ ist ein Dauerbrenner - zurecht. Man wünscht ihm noch viele Auflagen. Unbedingt empfehlenswert!
02.11.2009
Musielak,
Zivilprozessordnung, 9. Auflage, Verlag Franz Vahlen, 2012
Einer der besten Kommentare zur ZPO erscheint in neuer Auflage. Im Autorenteam hat es lediglich durch das altersbedingte Ausscheiden von Ri BGH Dr. Wolst, der den Kommentar seit der Erstauflage begleitet hatte , eine Änderung gegeben. Mit der vorliegenden Überarbeitung wird das Werk auf den neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung gebracht. Beachtet wurden u.a. das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die aktuelle Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2011, das Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und das Zweite Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder. Sogar das bereits im Bundestag schon beschlossene und zum 1.1.2013 erst in Kraft tretende Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung ist im Anhang (auszugsweise) abgedruckt - aktueller geht es für ein Printmedium wohl kaum.
Diese neueste Gesetzgebungsmaßnahme sieht in seinem Mediationsgesetz nicht nur den „zertifizierten Mediator“ vor, sondern auch die Einführung eines neuen § 278a ZPO, mit welchem das Gericht im Rahmen der Güteverhandlung den Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen kann, währenddessen Verlauf das streitige gerichtliche Verfahren ruht. Was für ein Nutzen und Gewinn aus dieser gesetzgeberischen Maßnahme für die Praxis gezogen werden soll, bleibt schleierhaft. Streck spricht es in seinem Buch „Beruf:AnwaltAnwältin“ zutreffend aus, dass Streitschlichtung und Mediation mittlerweile „einen Stellenwert einnehmen, der ihnen in der Relation zum Rechtsstreit nicht gebührt“ und der Anwalt diese natürlich nur dann als erstrebenswert erachten kann, „wenn dies dem Interesse des Mandanten nützt“. Die nunmehrige künstliche Förderung von Mediation und anderweitiger außergerichtlicher Konfliktbeilegung suggeriert einen tatsächlich nicht bestehenden Handlungsbedarf und konterkariert die oft mühevollen und arbeitsintensiven Einigungs- und Schlichtungsbemühungen, welche der Anwalt ohnehin bereits in seiner vorgerichtlichen Tätigkeit entfaltet hat und die er auch während des gerichtlichen Verfahrens – von den Augen des Gerichts ungesehen – weiter unternimmt. Sie verschleiert auch den Erfolg, der durch die vermittelnde Tätigkeit des Anwalts in zahllosen Verfahren erzielt wird und der dafür sorgt, dass unzählige Angelegenheiten gar nicht erst vor die Gerichte gebracht werden müssen. Dafür braucht es keine Mediation. Eine zwischenzeitliche Verfahrensunterbrechung zum Zwecke der außergerichtlichen Einigung und Schlichtung ist bereits jetzt jederzeit praktizierbar und wird von den Gerichten großzügig unterstützt.
Der Musielak hat sich innerhalb nur weniger Jahren zu einem Standardwerk entwickelt und wird von hochkompetenten
Autoren bearbeitet. Auf seinen aktuell 2.958 Seiten kommentiert er anspruchsvoll die ZPO und das GVG. Das Druckbild ist optisch aufgeräumt und verleiht dem Text Übersicht und Ordnung. Fundstellen
sind sämtlich aus dem Fließtext in Fußnoten ausgegliedert, was wie stets die Lesbarkeit fördert. Gerade in diesem Punkt ist der Musielak anderen Kommentaren, auch
dem
Baumbach/Lauterbach, über: die gesamte Kommentierung ließt sich
im Grunde wie ein prozessuales Lehrbuch. Der Musielak
ist nicht zuletzt auch ein rechtswissenschaftlicher Kommentar. Dies macht den Musielak auch für Studenten und Referendare sehr
interessant. Die Autoren schaffen es, mit ihrem Konzept zugleich in die Breite und die Tiefe zu gehen, was für einen Handkommentar recht ungewöhnlich ist, denn in der Regel hat man nur das eine oder
das andere. Dennoch verliert das Werk nie seinen forensischen Charakter, den der Praktiker so schätzt. Hier macht sich vor allem die Zusammentragung und Auswertung der umfangreichen Rechtsprechung
bemerkbar, ebenso wie die hervorragende Herausarbeitung der prozessualen Problemfelder. Zum Musielak
gibt es nur einen echten Konkurrenten, und das ist (und bleibt) der Zöller. Als Team sind die beiden zusammen für den Anwender unschlagbar.
14.04.2012
Ossenbühl/Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Auflage, C.H. Beck 2013
Nach sehr langen 14 Jahren wird das umfangreiche Lehrbuch zum Staatshaftungsrecht wieder neu aufgelegt und dabei einer gründlichen Überarbeitung unterzogen. Noch bis zur Vorauflage ist das Werk von seinem Gründer Dr. Fritz Ossenbühl allein verfasst worden, nun hat er mit Dr. Matthias Cornils einen Co-Autor zur Seite. Einige der insgesamt 19 Teile, in die das Buch aufgegliedert ist, wurden grundlegend novelliert, insbesondere die Teile zur Darstellung der Enteignung und enteignungsgleichem Eingriff. Komplett neu eingefügt ist ein neuer Teil, der sich mit den Fällen der verschuldensunabhängigen Staatshaftung befasst (Anlagenhaftung, Strafverfolgungsmaßnahmen, polizeiliche Maßnahmen, überlange Gerichtsverfahren, Tumultschäden und Opferentschädigung). Die speziellen Fragen und Probleme der Haftung des Staates im Polizei- und Ordnungsrecht werden dann nochmals intensiver in einem zusätzlichen Kapitel erörtert. Einen gegenüber der Vorauflage deutlich größeren Umfang nehmen jetzt die gemeinschaftsrechtlichen Bezüge unter Darstellung des unionsrechtlichen Haftungsanspruchs und der Staatshaftung für Verletzungen der EMRK ein. Eine klare Verbesserung im Vergleich zu Auflage 5.
In der langen Pause zur Vorauflage sind natürlich zahlreiche Entscheidungen ergangen, die in das Werk eingearbeitet werden mussten. Dies ist umso bedeutender, da es für die Staatshaftung nur eine rudimentär positivrechtliche Kodifizierung gibt und das Staatshaftungsrecht weitgehend den Richtern und Gerichten überlassen ist, was zur Entwicklung eines ausgeprägten case law geführt hat. In der überholten Version ist das Buch quantitativ folglich ebenfalls angewachsen, von 697 auf 821 Seiten.
Der Ossenbühl/Cornils ist ein sehr umfangreiches, ins Detail gehende Lehrbuch zum gesamten Staatshaftungsrecht und kein Werk aus einer Grundrissreihe. Für Studienanfänger, die etwa nur vorlesungsbegleitend einen ersten Einstieg und Überblick über das Rechtsgebiet suchen, ist das Buch daher eher nicht geeignet, denn das Werk hat einen anderen Anspruch. Wer sich jedoch als Fortgeschrittener (z.B. als Student im höheren Semester bzw. als Examenskandidat, Referendar oder Doktorand) mit dem Staatshaftungsrecht auseinandersetzen will (oder muss), der kommt an diesem Standardwerk im Grunde nicht vorbei. Es eignet sich aufgrund seines vertieften dogmatischen Ansatzes hervorragend zur intensiven Beschäftigung mit der Materie und ist daher gerade für Hausarbeiten unabdingbar. Die mannigfaltigen weiterführenden Literaturhinweise und die nicht mehr zu zählenden Rechtsprechungsnachweise machen das Buch zugleich zu einem wertvollen Nachschlagewerk und Arbeitsfundus. Der Schwerpunkt des Werks liegt zwar eindeutig im wissenschaftlich-theoretischen Bereich, aber auch der Haftungspraktiker wird hier bedient. Die Auswertung der Urteile zeigt dem Bearbeiter, was in der Rechtsprechung anerkannt und möglich ist, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und welchen Anforderungen genüge getan sein muss. Für den forensisch Tätigen, gleich ob Anwalt oder Richter, gibt es hier ein umfangreiches Rechtsprechungs-Update. Die letzten Details müssen selbstverständlich in der Kommentarliteratur gesucht werden. Der Ossenbühl/Cornils bleibt auch in der Neuauflage unmissverständlich ein wegweisendes wissenschaftliches Lehrbuch mit hohem Niveau.
12.03.2013
Schlegel, Medizin- und
Gesundheitsrecht, 1. Auflage, Kohlhammer, 2012
Die noch recht junge Reihe Kompass Recht aus dem Hause Kohlhammer bietet in mehreren Bänden eine Orientierungs- und Einstiegshilfe in verschiedene Rechtsgebiete. Die Reihe ist in erster Linie und vor allem für Studenten geeignet oder Menschen, die sich über irgend ein Rechtsgebiet aus welchem Antrieb auch immer einen Überblick verschaffen wollen. Referendare oder Berufseinsteiger können hier bezüglich des einen oder anderen Rechtsgebietes, das nicht wesentlicher Teil der bisherigen Ausbildung war, ebenfalls grundlegend – und vor allem schnell – informieren. Im Grunde handelt es sich, jedenfalls bei dem hier zu besprechenden Beitrag zum Medizin- und Gesundheitsrecht, um eine reine Einstiegslektüre, mit der alleine eine fachliche Prüfung sicher nicht zu meistern sein wird. Nur zum Reinschnuppern gedacht.
Dies vorausgeschickt, muss man jedoch attestieren, dass das Konzept sehr gut umgesetzt wird. In acht kurzen und
prägnanten Kapiteln werden auf gerade mal 130 schmalen Seiten die wichtigsten Inhalte und grundlegenden Strukturen des komplexen, uneinheitlichen und auf viele verschiedene Gesetze verteilte
Medizinrecht vorgestellt: Struktur und Akteure des Medizinrechts, medizinische Behandlung (Vertragsgrundlagen und Haftung), Recht der Heilberufe, Krankenhausrecht, Direkt- und Selektivverträge
mit Krankenkassen, Arzneimittel- und Apothekenrecht, Medizinprodukte- und Hilfsmittelrecht und schließlich das Heilmittelwerberecht. Der Fließtext ist optisch weitgehend aufgelockert durch optisch
hervorgehobene Gesetzestexte, Hinweise und Prüfungstipps. Die Kapitel sind in kleine, gut verständliche und leicht verdauliche Abschnitte gegliedert, die den Leser behutsam, aber gezielt heranführen,
jedoch nicht überfordern wollen. Das Buch beantwortet auf einfache Weise die Fragen „Was ist denn überhaupt Medizinrecht?“ und „Worum geht es denn da so?“. Es ist mehr ein Vorstellen des
Rechtsgebietes als ein Darstellen desselben. Für den Einstieg kurz und knapp, genau so, wie es sein soll. Einfaches Konzept perfekt umgesetzt. Ein derart kompliziertes Rechtsgebiet so zu
konzentrieren und übersichtlich zu sortieren, dass beim Leser
auch noch Sinnvolles ankommt, muss man erst einmal hinkriegen. Das Buch wird dem Namen der Reihe voll gerecht. Mehr darf man nicht erwarten.
Dem Buch liegt eine CD-ROM bei. Diese beinhaltet zum einen eine
vollständige Hörfassung des Buchs (über 7 Stunden Laufzeit, mit
Windows-Mediaplayer oder mitgelieferter Software DAISY abspielbar, letzteres jedoch nicht Apple-kompatibel), 10 knapp kommentierte Gerichtsentscheidungen im PDF-Format, einen 20 Fragen umfassenden
Multiple-Choice-Test zur buchspezifischen Lernkontrolle, 2 Klausuren mit Lösungsskizze und Lösung im Volltext (interaktiv gestaltet), einige Fachbeiträge des Buchautors (ebenfalls im
PDF-Format) und die Musterberufsordnung der Ärzte. Für 19,90 € kann man da nicht meckern.
11.07.2012
Schmitz, Die Bauinsolvenz, 5. Auflage, RWS-Verlag, 2011
Im Kölner RWS-Verlag erscheint in der Reihe Wirtschaftsrecht aktuell das hervorragende Werk von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dr. Claus Schmitz in neuer Auflage. Auf etwas mehr als 300 Seiten befasst sich der Autor mit den Folgen, welche eine Insolvenz des Bauunternehmers oder seines Vertragspartners auslösen. Die Angst vor der Insolvenz geistert wie ein Gespenst durch die Köpfe der Beteiligten. Ein sehr reales Gespenst, wie die Praxis leider immer wieder zeigt. Zudem ist das Insolvenzrecht generell von einem vermeintlichen Mantel der Unantastbarkeit umhüllt und gilt als eine Art kabalistisches Geheimwissen, das nur der elitären Kaste der Insolvenzverwalter und Insolvenzfachanwälte vorbehalten zu sein scheint. Zum Glück gibt es daher Bücher wie das Vorliegende.
Die Insolvenz spielt gerade im privaten Baurecht eine gewichtige Rolle und kann verheerende Auswirkungen vor allem für den privaten Bauherrn mit sich bringen. Vorausplanende Beratung im Rahmen der Vertragsgestaltung und schnelles, rechtssicheres Reaktionsvermögen sind im Fall des Falles unabdingbar. Schmitz zeigt, wie es geht. Und zwar auf so anschauliche Weise, dass auch der sonst im Insolvenzrecht nicht Bewanderte in der Praxis sehr gut zurecht kommt. Das Buch befasst sich zunächst, quasi als Herzstück des Werks, mit der Insolvenz des Bauunternehmers, dann mit der des Bestellers. Gesonderte Kapitel zeigen die verschiedenen Konstellationen und Schwerpunkte der Insolvenzanfechtung und der Bürgschaft auf. Ein eigener Abschnitt ist der Insolvenz der Bauträger gewidmet und der letzte Abschnitt befasst sich mit der Insolvenz der Bau-ARGEN, d.h. den Zusammenschlüssen verschiedener Bauunternehmen zur gemeinschaftlichen Durchführung eines Bauvorhabens auf Grundlage der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (nach zur Zeit noch geltender Rechtsauffassung). Den prozessualen Besonderheiten ist ebenfalls ein eigenes Kapitel gewidmet, wobei hier die Insolvenz während des selbständigen Beweisverfahrens – das durch die Insolvenz nicht unterbrochen wird – in den Mittelpunkt gestellt wird.
Der Autor hat Übersicht und Erfahrung und das merkt man seiner Schrift an. Kein einführendes Geplänkel, keine langatmigen Ausführungen, sondern direkt ran an die Praxisprobleme. Was ist die Ausgangssituation, welche verschiedenen Konsequenzen können aus ihr folgen und wie kann man die Probleme, am besten bereits im Voraus, lösen. Hier findet man ein massives Gerüst erforderlichen Grund- und Hintergrundwissens, gepaart mit wertvollen Praxistipps. Dem Autor gelingt es auch, die in Insolvenzsachen stets drückende und wichtige Zeitkomponente herauszuarbeiten und zeigt, worauf zu achten ist. Er offenbart zugleich die Sichtweise und Denke des Insolvenzverwalters, was eine wertvolle Schützenhilfe ist. Das Werk kann sowohl vom Bauunternehmer selbst als auch von Anwälten und Insolvenzverwaltern fruchtbar gemacht werden und sollte eigentlich Eingang in jede Baurechtsbibliothek finden. Es ist nicht nur ein lehrreiches Buch (ohne dabei Lehrbuch zu sein) und Nachschlagewerk, da es über einen Fundus zahlreicher Rechtsprechungshinweise verfügt. Diese sind übrigens weder unübersichtlich in Klammern in den Fließtext noch mit Fußnoten integriert worden, sondern in eigens hierfür vorgesehene Absätze, die den Text optisch aufgliedern – sehr gut zu lesen. Zugleich handelt es sich dank der zahlreichen Praxistipps auch um einen Leitfaden für die Bearbeitung insolvenzrechtlicher Baufälle. Da auch die Beispielsfälle sämtlich der Rechtsprechung und Rechtswirklichkeit entnommen sind, weist das Buch einen enorm hohen Praxisbezug auf. Das Werk vermittelt nicht nur das komplexe materielle Insolvenzrecht und seine praktischen Auswirkungen, soweit es für Baurechtsfälle von Relevanz ist, sondern zeigt auch zugleich die verfahrensrechtlichen Instrumente, mit denen die Lösung erreicht werden kann. Der Schmitz ist ein trittsicherer Wegbegleiter durch das haftungsträchtige Gebiet der Bauinsolvenz. Sehr zu empfehlen.
17.07.2011
Schwenker/Kleineke/Rodemann, Die Vergütung von Bauleistungen, 1. Auflage, C.H.Beck 2009
Die Vergütung von Bauleistungen ist eines der zentralen Themen im privaten Baurecht schlechthin. Die Frage, weshalb die Vergütung überhaupt streitig werden kann, beginnt bereits beim Vertragsschluss. Denn selbst im Regelfall des Einheitspreisvertrages gibt das vom Unternehmer vorgelegte Leistungsverzeichnis nur einen Anhaltspunkt – zu vergüten sind auch hier nur die tatsächlich geleisteten Arbeiten, die tatsächlich umgesetzten Massen. Auch der Pauschalvertrag schützt vor diesen Problemen nicht. Hat der Auftraggeber – der Bauherr – während des Baus von seinem Änderungsrecht Gebrauch gemacht und daher Mehrarbeiten und somit Mehrkosten ausgelöst? Sind unvorhergesehene Umstände eingetreten, die zusätzliche Arbeiten erforderlich gemacht haben, wie etwa erschwerte Bodenverhältnisse? Hat der Bauunternehmer schlampig gearbeitet und Mängel verursacht, die sich auf seine Vergütung auswirken? Hat der Unternehmer im Rahmen der Ausschreibung gar mit Preisen spekuliert und fordert nunmehr enorme Nachträge? Wie wirken sich überhaupt Überschreitungen der Bauzeit auf die Vergütung aus?
All diese äußerst praxisrelevanten Fragen zum Vergütungsrecht von Bauleistungen werden hier in einem von Praktikern verfassten Werk erörtert und – ebenso praxisnah – beantwortet. Vom Aufbau her beginnt das Buch chronologisch mit dem Vertragsschluss, über die Einbeziehung und Auswirkungen der VOB/B, bis zur Schlussrechnung und dem Nachtragsrecht. Eigene Kapitel sind dem Sicherungsrecht, dem Bauträgerrecht und dem Thema Insolvenz am Bau gewidmet – stets mit dem Blick auf die vergütungsrechtlichen Folgen. Die Gliederung ist übersichtlich in nicht zu lange Kapitel erfolgt (das Buch bleibt deutlich unter 300 Seiten) und orientiert sich auf die maßgebliche Rechtsprechung der wichtigen OLGs und natürlich des BGH. Angenehm fällt beim Lesen auf, dass das Auge nicht überfrachtet wird mit verschiedenen Drucktechniken oder Schriftarten. Hier lenkt nichts vom Lesen und Arbeiten ab, man konzentriert sich – auch sprachlich - auf das Wesentliche. Eine Idee, die trägt.
Die Verfasser haben sich bemüht, diejenigen Problembereiche, die bereits ausführlich in Literatur und Kommentierung behandelt wurden, knapp darzustellen und auf die weiterführenden Fundstellen zu verweisen. Was noch nicht in der Literatur mit der notwendigen Aufmerksamkeit dargestellt ist, wurde ausführlicher dargestellt. So ist es den Autoren gelungen, nicht einfach „noch ein Buch“ zum Thema zu schreiben, sondern einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Vergütungsrechts zu leisten. Es galt offensichtlich das Credo, ein Buch zu schreiben, das es noch nicht gibt, man aber selbst gerne lesen würde. Die Verfasser halten sich auch nicht mit unnötigen Theorienstreitigkeiten auf, sie haben kein Lehrbuch verfasst. Sie liefern Lösungen und Vorschläge zu handfesten praktischen Problemen. Die wirtschaftlichen Interessen der betroffenen Parteien sind oft enorm, manchmal gar existentiell. Das Buch schafft Problembewusstsein und gibt dem Benutzer viele wertvolle Hinweise für die Bearbeitung der eigenen Fälle. Die Unterschiede zwischen BGB-Vertrag und VOB-Vertrag werden an den entscheidenden Stellen herausgearbeitet. Alle wichtigen Bereiche wie Abnahme, Abschlagszahlungen, Schlussrechnung oder Verjährung der Vergütung werden behandelt. Gleichzeitig kann das Buch als Nachschlagewerk genutzt werden.
Das Buch sei jedem ans Herz gelegt, der sich mit den schwierigen Fragen der Vergütung von Bauleistungen beschäftigt. Unbedingt empfehlenswert.
14.12.2009
Siebert/Eichberger, AnwaltFormulare Bau- und Architektenrecht, 1. Auflage, Deutscher Anwaltverlag 2010
Das Buch der beiden Bauanwälte Dr. Siebert und Dr. Eichberger erscheint in der bewährten Reihe der Anwalt Formulare im Deutschen Anwaltverlag in gebundener Ausgabe. Auf knapp 740 Seiten stellen die Verfasser ein unverzichtbares Kompendium an Formularen für die anwaltliche Praxis zusammen. Das Buch besteht aus zwei Teilen. Der erste und mit ca. 580 Seiten weitaus umfangreichste Teil enthält Prozessformulare. Ein zweiter Teil enthält auf ca. 150 Seiten Vertragsformulare. Gegliedert ist das Ganze in 15 Kapitel. Das Inhaltsverzeichnis ist angenehm kurz und übersichtlich. Eine Kurzübersicht über die insgesamt 180 Formularmuster ist dem Buch gleich nach dem Inhaltsverzeichnis vorangestellt, so dass man gezielt und schnell sich einen Überblick über den Gesamtinhalt des Werks verschaffen kann.
Der gute Auftakt wird konsequent fortgeführt. Der Aufbau der Bücher aus dieser Reihe folgt dem bewährten Prinzip, dass zunächst jeweils einleitend anhand des typischen Sachverhalts der Problemaufriss erfolgt, sodann die rechtlichen Grundlagen in komprimierter, aber essenzieller Formulierung dargestellt werden und schließlich die mit weiteren Anmerkungen versehenen Mustertexte zur Verfügung gestellt werden. So auch hier.
Der erste Teil, die Prozessformulare, umfassen Muster zu sämtlichen relevanten Themen aus der täglichen Baurechtspraxis. Der Begriff „Prozessformulare“ ist allerdings nicht ganz treffgenau, denn die Sammlung enthält auch sehr viele Schriftsatzmuster für die außergerichtliche Korrespondenz. Am umfangreichsten sind die Bereiche Vergütung, Verzögerung/Behinderung, Sicherheiten am Bau und Prozessuales ausgefallen. Eben das, was in der Praxis am häufigsten zu Schwierigkeiten führt. Das Sachmangelrecht fällt dagegen, gemessen an seiner praktischen Bedeutung, quantitativ auf den ersten Blick etwas unterrepräsentiert aus, was jedoch nicht wirklich den guten Eindruck schmälern kann. Es kommt auf die Qualität an und die stimmt hier, zumal das Mängelrecht in seinen Konstellationen rechtlich doch überschaubar ist. Hier sind die Muster auf den typischen Mängelsachverhalt beschränkt, wie man ihn zu über 90% in der Praxis vorfindet. Zum Umfang gehören desweiteren Muster zum zivilrechtlichen Baunachbarrecht (was man nicht in allen Sammlungen geboten kriegt), zur Baustofflieferung und auch zur Zwangsvollstreckung. Auch das Beweissicherungsverfahren und das Schiedsverfahren gehören zum Bearbeitungstenor des Werks, der zudem noch das Architektenrecht (z.B. Honorarklage) und das Bauträgerrecht einschließt und insgesamt recht umfassend ausfällt.
Der zweite Teil des Buchs beinhaltet Vertragsmuster für Bauverträge, Architektenverträge und Bauträgerverträgen. Das Buch bedient somit nicht nur die beratende und prozessuale Situation, sondern auch vertragsgestaltende Tätigkeit des Rechtsanwenders, was den Praxiswert des Buchs zusätzlich aufwertet. Enthalten sind unter anderem Muster für General- sowie Subunternehmerverträge, Architektenverträge nebst Allgemeinen Vertragsbedingungen, Ingenieurverträge, sowie zwei Bauträgerverträge. Sämtliche Muster sind in standardisierter Form auf einer zum Lieferumfang gehörenden CD-ROM zum Selbsteditieren und Einspeisen in die eigene Datenbank enthalten. Das ist überaus nützlich, spart eigene Arbeitszeit und steigert die Attraktivität des Buchs ungemein. Weitere Checklisten und prozessuale Tipps, Erläuterungen, weiterführende Literaturhinweise und der stete Bezug zur aktuellen Rechtsprechung des BGH und wichtiger OLGs machen das Buch komplett.
Eine wirklich hervorragende Formularsammlung, die nicht einfach Muster an Muster aneinanderreiht, sonder wertvolle Hinweise für die Umsetzung in der täglichen Arbeit gibt und tückische Fallstricke offenbart. Sehr gelungen.
13.09.2010
Timme, BGB Crashkurs, 1. Auflage, C.H. Beck 2010
Der Beitrag von Prof. Dr. Michael Timme erscheint in der Reihe Beck Kompakt. Das Format der knapp 160 Seiten ist ungewöhnlich klein, das Buch passt locker in jede Gesäßtasche und kann daher bequem überall hin mitgenommen werden, wenn einem der Sinn danach steht. Mit 9,80 EUR ist es auch sehr günstig und studentenfreundlich. Was aber leistet das Buch?
Auf der Rückseite heißt es, das Werk biete einen guten Überblick über den umfangreichen Prüfungsstoff im Wirtschafts- und Zivilrecht und zwar für Anfänger als auch für Fortgeschrittene. Dem kann jedoch nur recht eingeschränkt zugestimmt werden. Das Buch bietet zwar einen guten Überblick, bedient aber ausschließlich die (aller ersten) Bedürfnisse von Einsteigern und Neulingen. Fortgeschrittene werden damit eher wenig anfangen können. Diese können das Buch bestenfalls als Gedächtnisstütze nutzen, ein ausdauerndes Wiederholen oder gar Vertiefen von Wissen liegt außerhalb der Leistungsfähigkeit und Absicht dieser Veröffentlichung. Man kann sich nur einen ersten Überblick verschaffen.
Das Buch beinhaltet in der Tat einen Crashkurs im BGB. Es beginnt mit einer generellen Einführung in das Zivilrecht. Diese umfasst u.a. die Unterscheidung der drei großen Rechtsgebiete Zivilrecht, Ö-Recht, Strafrecht, die zivilrechtliche Gerichtsbarkeit und deren Instanzenzug, Tipps zum Lösen von Fällen (Subsumtionstechnik, Gutachtenstil), Willenserklärungen und Vertragsschluss, Stellvertretung, Anfechtung, AGBs, Formfragen und Verjährung. Es schließen sich an ein kurzer Ausflug in das Eigentumsrecht, die unerlaubte Handlung, ein sehr kurzer Ausflug (drei Seiten) zu den Grundzügen des Bereicherungsrechts, das Leistungsstörungsrecht, Widerrufsrecht und einige ausgewählte vertragliche Schuldverhältnisse. Abschließend folgt eine rudimentäre, aber gelungene Einführung über einige wichtige Begriffe und Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts.
Das Büchlein bietet einem Anfänger genau das, was er im für ihn neuen Jura-Dschungel braucht: Übersicht und Reduzierung. Ein Buch eben, das man sich im ersten Semester kauft, um durchzublicken und in das man in immer größer werdenden Abständen hin und wieder kurz vor einer Klausur schnell eine Definition nachschlägt und es irgendwann ganz beiseite legt. In einfachen, einführenden Sätzen werden ohne Überfrachtung mit Paragrafen die wichtigsten Basics des Zivilrechts dargeboten, so dass man zunächst einmal über eine ungefähre Orientierung verfügt, worum es überhaupt geht. Einfache kleine Beispielsfällchen und farblich unterlegte Merksätze sollen Grundlegendes darstellen und zugleich im Gedächtnis verankern. Das Buch liefert zudem viele, dem Neuling wie Rettungsringe erscheinende, juristische Definitionen und bietet somit zunächst (Begriffs)sicherheit. Hierzu tragen auch die kurzen, teils stark vereinfachten Check-Listen bei. Geboten wird quasi BGB-light für Anfänger. Das ist didaktisch und optisch gut gemacht, es gibt aber einige andere Bücher mit dem gleichen Bestreben, die jedenfalls nicht schlechter sind. Eigentlich steht hier alles drin, womit man als Einsteiger so konfrontiert wird. Es – und das ist fast allen Schriften mit dieser Zielsetzung gemein – lauert stets die Gefahr der Übervereinfachung. Alles ist knapp, aber übersichtlich und gut sortiert. Mehr kann und darf man hier nicht erwarten, denn mehr will der Verfasser auch gar nicht leisten. Mehr zu erwarten wäre unfair. Ob hierdurch alleine aber „der sichere Weg durch die Prüfung“ gefunden werden kann, wie es auf dem Cover zu lesen ist, darf bezweifelt werden. Hier werden nur und ausschließlich Basics vermittelt, die ohnehin in einer Klausur als Mindeststandard vorausgesetzt werden. Eine Orientierungshilfe, mehr nicht. Fazit: klein und nützlich für Anfänger.
13.08.2010
Weber, Sachenrecht I - Bewegliche Sachen, 2. Auflage, Nomos 2009
Das Werk erscheint in der NomosLehrbuch-Reihe und ist vom Verfasser gemäß seines Vorworts zur Erstauflage im Jahr 2004 dazu konzipiert worden, den Studierenden den Mitschrieb in den Vorlesungen zu ersparen und ihnen das Zuhören und Mitdenken zu erleichtern. Das war eine gute Idee und sie trägt auch.
Das Buch ist eine komplette Lehreinheit in Sachen Mobiliarsachenrecht und folgt einem klassischen Aufbau. Es beginnt mit einem Grundlagenkapitel zur Entwicklung, sowie den Grundbegriffen und –prinzipien des Sachenrechts. Es folgt die Darstellung des Besitzes (Begriff, Erwerb, Verlust, Besitzschutz) und im Anschluss die Darstellung des Eigentums in ähnlicher Manier. Schwerpunkte bilden die klausur- und examensrelevanten Konstellationen rund um die Themen Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Anwartschaft. In einem eigenen Abschnitt werden die (klausur-)wichtigsten Ansprüche aus dem Eigentum behandelt, d.h. der Herausgabeanspruch aus §985 BGB, das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, die Unterlassungsansprüche aus §1004 BGB und die Ansprüche aus §823 und §812 BGB. Das Pfandrecht (inklusive Flaschenpfand) und der Niesbrauch bilden den Abschluss.
Es ist ein gelungenes Buch, mit welchem der Autor seine ursprüngliche Idee hervorragend gut umgesetzt hat. Dabei ist das Buch deutlich mehr als ein „Vorlesungsskript“. Es ist ein Lehrbuch, ohne allerdings den Studierenden mit einer Fülle von Literaturstreitigkeiten zu überfrachten. Nur wo es unabdingbar ist, werden solche Streitpunkte dargelegt und mit weiterführenden Literaturhinweisen versehen. Das Sachenrecht wartet mit so einigen Abstraktionen auf und hat – jedenfalls für das Zivilrecht – eine hohe Definitionsdichte. Dem Autor gelingt es aber jederzeit, die Materie transparent und verständlich zu machen. Der Lerneffekt ist sehr hoch. Nicht zuletzt die prägnante Sprache und ein Gefühl für Didaktik machen den Erfolg des Buchs aus. Viele Beispiele und kleine Fälle erleichtern das Verständnis.
Obwohl das Sachenrecht für Diagramme und Schaubilder geradezu prädestiniert ist, verzichtet der Autor fast vollständig auf diese Hilfsmittel. Bei jedem anderen Buch gäbe es an dieser Stelle (zurecht) Minuspunkte. Diesem Buch verzeiht man das irgendwie. Das liegt wahrscheinlich an der direkten Sprache, mit der sich das Werk an den Leser wendet und für einen Ausgleich sorgt. Die wenigen Schaubilder, die der Autor verwendet, sind dafür griffig.
Der Anhang bietet – sehr studentenfreundlich - eine mehrseitige Sammlung sachenrechtlicher Begriffe und ihrer dazugehörigen Definitionen. Diese sind jedoch nicht alphabetisch gelistet, sondern - etwas gewöhnungsbedürftig - „in order of appearance“, d.h. in der Reihenfolge, in der sie zuvor im Buch aufgeführt und abgehandelt werden. Geschmackssache.
Alles in allem ein wirklich gutes Buch, das sich mit guten 360 Seiten noch im Rahmen hält. Für Studenten sehr empfehlenswert.
30.11.2009
Westerhoff, Schuldrecht Besonderer Teil IV, 1. Aufkage, C.F. Müller 2010
Der Band erscheint in der jungen Skripten-Reihe JURIQ Erfolgstraining und stellt zugleich den Abschluss zum Schuldrecht dar. Einen V. Teil gibt es (bisher) nicht. Dieser letzte Teil beinhaltet das Bereicherungs- und Deliktsrecht. Als einziger der vier Teile ist dieser nicht von Achim Bönninghaus, sondern von Dr. Ralph Westerhoff verfasst worden.
Die Skriptenreihe setzt auf übersichtliche Aufbereitung und vorrangig optische Hilfsmittel, was vielen Studierenden entgegenkommt. Hierzu trägt auch das farbliche Layout bei. Hinweise, Klausurtipps, Schemata sind orange unterlegt, Beispielsfälle orange hervorgehoben. Merksätze und Definitionen, Problempunkte werden mit kleinen, einheitlichen Symbolen am Rand hervorgehoben, Definitionen sind zusätzlich grau unterlegt. Schaubilder und Prüfungsschemata, sowie die bereits an anderer Stelle genannten kleinen Bildchen begleiten den Text (den es auch gibt). Am Rand der Buchseiten steht erfreulicherweise ausreichend Platz für eigene Notizen zur Verfügung. Wie alle Bände aus dieser Reihe beginnt auch dieses Buch mit den „Tipps vom Lerncoach“, diesmal zu dem Thema „Mentale Übungen und Autosuggestionen“. Das Skript versteht sich nicht nur als Kombination aus Lehrbuch und Lernskript, sonder zugleich als Hilfe zum Lernen und Ratgeber zum Thema Selbstorganisation für ein erfolgreiches Lernen. Ob man damit was anfangen kann, muss jeder selbst herausfinden. Es ist jedenfalls ein ambitioniertes Ziel, die Vermittlung positiven Wissens mit prägnanter Didaktik und Lernpsychologie in einem Skript zu vereinen.
Jura wird hier aber auch betrieben. Das Skript besteht aus zwei inhaltlichen Teilbereichen. Der erste, kürzere Teil widmet sich auf 70 Seiten dem Bereicherungsrecht. Das Skript beginnt mit einer allgemeinen Einleitung und Übersicht zum Bereicherungsrechts und stellt dann zunächst die Leistungskondiktionen dar. Dabei orientiert man sich am klassischen Klausuraufbau Anspruch entstanden – Anspruch erloschen – Anspruch durchsetzbar. Das Wissen wird klausurtaktisch vermittelt, d.h. der Inhalt wird sogleich mit der Frage verknüpft, wo man das Gelernte in einer Klausur unterbringen muss. Ein weiterer Vorzug des Skripts sind die vielen Beispiele, die das doch recht schwierige Bereicherungsrecht konkreter und greifbarer machen. Es folgt die Darstellung der Nichtleistungskondiktionen und die Besonderheiten bei Mehrpersonenverhältnissen. Im ersten Teil gibt es auch zwei Übungsfälle zur Eigenbearbeitung mit Komplettlösung im Gutachtenstil.
Der zweite Teil befasst sich auf 90 Seiten mit dem Deliktsrecht. Den Löwenanteil von zwei Dritteln hält §823 BGB. Dieser wird – auch aufbautechnisch – sehr ausführlich und klausurnah aufbereitet. Der ebenfalls sehr klausurrelevante §831 BGB erhält ein eigenes Kapitel. Die verschuldensunabhängige Haftung inklusive §7 StVG und §1 ProdHaftG wird ebenfalls, wenn auch sehr knapp, dargestellt. Den Abschluss bildet der dritte Übungsfall des Buchs wiederum mit Komplettlösung.
Wie in der Reihe üblich, steht auch bei diesem Skript der Online-Wissens-Check zur Verfügung. Am Ende des Skripts wartet der zum Lieferumfang gehörende individuelle Zugangscode zum entsprechenden Portal auf www.juracademy.de . Hier kann man anhand von Testfragen seinen Lernerfolg kontrollieren. Die Nutzung des Codes ist auf 12 Monate nach dessen erstmaliger Eingabe beschränkt. Es ist ein gutes Skript, das man sich als Begleiter durch das Studium sehr gut vorstellen kann und welches dafür auch empfehlenswert ist. Auch der Preis von 16,95 EUR ist studentenfreundlich. Ob man damit alleine Examensreife erzielen kann, darf jedoch durchaus mit einem Fragezeichen versehen werden.
19.08.2010
Zimmermann, Erbrecht – Lehrbuch mit Fällen, 3. Auflage, ESV
Das Buch von Walter Zimmermann erscheint in mittlerweile dritter Auflage und berücksichtigt selbstredend die zum 01.09.2009 in Kraft getretenen Änderungen im Erbschaftssteuerrecht, des FamFG und auch bereits die zum 01.01.2010 geltenden Änderungen des Erb- und Verjährungsrechts und bringt im übrigen das zu erwartende Update in puncto Rechtsprechung. Aktueller kann ein Lehrbuch kaum sein.
Wobei der Begriff „Lehrbuch“ eine Massigkeit und Schwere assoziieren lässt, die dem Buch keineswegs gerecht wird. Der große Vorteil dieses Werks ist es nämlich, sich auf das absolut Wesentliche zu konzentrieren, was bedeutet, dass sich der Verfasser quasi nur an der geltenden Rechtsprechung orientiert und theorienlastigen Ausführungen die Rote Karte zeigt. Wer sich daher einen umfassenden, aber handelbaren Überblick über die Grundstrukturen, Mechanismen und Probleme des Erbrechts verschaffen will, wird hier hervorragend und gründlich bedient.
Das Buch hält sich nicht mit langen Vorreden oder Einführungen über das „Wesen“ des deutschen Erbrechts oder seiner historischen Entwicklung von der Steinzeit bis heute auf, sondern geht gleich in medias res - §1922 I BGB, und los geht’s. Anhand von über 600 kleineren Fällen werden die Problemkreise des Erbrechts Stück für Stück anschaulich erläutert, ohne dass am Ende nur „Stückwerk“ herauskommen würde. Der Autor vermittelt stets einen roten Faden und das Buch ist kurzweilig zu lesen. Der Sprachstil ist dabei erfrischend einfach und klar und hat großen Anteil am Erfolg des Werkes. Die Kapitel sind – bei aller Komplexität des Rechtsgebiets – von überschaubarer Länge und vermitteln nicht nur die theoretischen Grundlagen des materiellen Erbrechts. Das klausurrelevante Wissen ist mit einem zusätzlichen kleinen Sternchen neben der Randnummer gekennzeichnet. Das Buch zeigt – für ein an Studenten gerichtetes Lehrbuch – eine erstaunliche Praxisnähe, so dass auch durchaus der weniger erfahrene oder auf dem Erbrecht weniger bewanderte Anwalt hierin manch neue Erkenntnis für seine Tätigkeit gewinnen kann.
Bei speziellen Problemen in einer Hausarbeit mag man auf andere, tiefer gehende Werke zurückgreifen. Für den leichten und verständigen Erwerb der Grundkenntnisse im Studium und zur Klausurvorbereitung ist der „Zimmermann“ aber eine hervorragende Wahl. Dabei bleibt das Buch (ohne Anhang) auf unter 500 Seiten und bietet für kanpp 25 EUR ein wirklich akzeptables Preis-Leistungsverhältnis. Apropos Anhang: in diesem liefert der Autor abschließend zum Selbsttest vier vollständige Klausuren nebst dazugehöriger Lösungsskizzen. Empfehlenswert.
15.03.2010